Experten äußern sich zum "sozialen Arbeitsmarkt"

Die Agentur für Arbeit

Mit drei Initiativen der Opposition zum "sozialen Arbeitsmarkt" beschäftigt sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung mit zwölf Sachverständigen am Montag, 15. April 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 15 Uhr im Sitzungsaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde.



Die Anhörung wird zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

SPD schlägt Passiv-Aktiv-Transfer vor

Die SPD fordert in einem Antrag (17/11199), den sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über einen "Passiv-Aktiv-Transfer" zu ermöglichen und dadurch allen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gewährleisten.

Dieser soziale Arbeitsmarkt sollte nach Meinung der SPD aus Mitteln des "Eingliederungsbudgets" der Bundesagentur für Arbeit und durch den Transfer von passiven Mitteln (Arbeitslosengeld II und eingesparte Kosten der Unterkunft) in aktive Mittel festgeschrieben werden.

Linke: Arbeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung

Den Einstieg in "gute öffentlich geförderte Beschäftigung" zu beginnen, verlangt Die Linke in einem Antrag (17/12377). Darin heißt es, durch den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor könnten zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, die Erwerbslosen eine berufliche Perspektive eröffnen.

Als Beispiele nennt die Fraktion Stadtteilzentren, Vereine, Initiativen und Netzwerke sozialer, kultureller, ökologischer und partizipativer Projekte in Berlin. Dieser Sektor müsse dauerhaft und zuverlässig finanziert werden, um Langzeitarbeitslose zu Arbeit zu verhelfen und sie dadurch vor Armut zu schützen.

Grüne: Zusätzliche Fördermöglichkeiten schaffen

Gegenstand der Anhörung ist auch ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes (17/11076). Für über 25-Jährige mit mindestens zwei weiteren in der Person liegenden Vermittlungshemmnissen, etwa gesundheitliche oder soziale Einschränkungen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und weder in Ausbildung noch in Arbeit vermittelt werden konnten, müsse eine zusätzliche Fördermöglichkeit geschaffen werden, heißt es darin. Betroffen seien bis zu 200.000 Personen.

Arbeitsentgelte und der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen sollten vom Bund bezuschusst werden, betont die Fraktion. Dadurch entstünden dem Bundeshaushalt pro 50.000 Teilnehmern jährliche Kosten von etwa 340 Millionen Euro. Es entstünden Mehreinnahmen von fast 280 Millionen Euro bei den Sozialversicherungen sowie etwa 40 Millionen Steuermehreinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen. (vom/25.03.2013)

Zeit: Montag, 15. April 2013, 15 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen