Zur Situation minderjähriger Aslybewerber

Inneres

Die SPD will die Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht verbessern. Ihr Gesetzentwurf (17/9187) ist Gegenstand einer zweistündigen öffentlichen Anhörung des Innenausschusses mit sechs Sachverständigen am Montag, 15. April 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.



Die Anhörung wird am Dienstag, 16. April, zeitversetzt ab 18 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Um die deutsche Rechtslage an die UN-Kinderrechtskonvention anzupassen, müssten mehrere Regelungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Achten Sozialgesetzbuchs geändert werden. Die SPD will, dass das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss.

Die "Verfahrensfähigkeit" solle von 16 auf 18 Jahre angehoben und allen unbegleiteten Minderjährigen solle im Asylverfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden. Für 16- und 17-Jährige solle die Pflicht entfallen, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Stattdessen sollten sie regelmäßig vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Unbegleitete Jugendliche sollten an der Grenze nicht zurückgewiesen werden dürfen, so die Fraktion. (vom/27.03.2013)

Zeit: Montag, 15. April 2013, 13 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen