Einrichtung der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt

Verkehr und Bau/Antwort - 28.03.2013

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt den Standpunkt vertreten, dass für die Einrichtung der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ein Rechtsbereinigungsgesetz erforderlich ist. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12836) auf eine Kleine Anfrage (17/12624) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Einrichtung der GDWS, die Umwandlung der bestehenden Wasser- und Schifffahrtsdirektion in deren Außenstellen erfolge durch Organisationserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, heißt es weiter.

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