Öffentliche Anhörung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Finanzausschuss - 12.04.2013

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Mittwoch, den 17. April 2013, eine öffentliche Anhörung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz durch. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (17/12603) sollen multinationale Konzerne dazu animiert werden, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Einschränkung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht zum Beispiel durch das „Bond-Stripping“ vor.

Zu der um 14.00 Uhr beginnenden und zwei Stunden dauernden Anhörung im Sitzungssaal 1228 des Jakob-Kaiser-Hauses werden 15 Sachverständige aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft erwartet.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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