Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Anpassung von Bundesrecht nach dem Vertrag von Lissabon
Berlin: (hib/EIS/KTK) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/3118) vorgelegt, das am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 sind vor allem redaktionelle Änderungen in den Gesetzestexten notwendig geworden. Durch den Vertrag von Lissabon sind Änderungen in dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erforderlich. Weil die Europäische Union als Rechtsnachfolgerin an Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist, wird unter anderem die Wendung ”Europäische Gemeinschaft“ durch die Worte ”Europäische Union“ ersetzt. Die Anpassungen betreffen Gesetze wie zum Beispiel das Gentechnikgesetz, das Tierseuchengesetz und das Pflanzenschutzgesetz.
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