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Berlin: (hib/CPW/MPI) Die Angebotsgestaltung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist Ländersache. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3057) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2908). Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr zur Ausschöpfung von Marktpotenzialen der Bahn im Personenverkehr durch einen deutschlandweiten integralen Taktfahrplan und eine entsprechende Infrastrukturplanung würden derzeit geprüft.
Die Betreiber der Schienenwege hätten allen Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen stattzugeben, heißt es in der Antwort. Würden bei der Netzfahrplanerstellung Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Zuweisungen vorliegen, hätte der Betreiber der Schienenwege mit den Zugangsberechtigten eine einvernehmliche Lösung auszuarbeiten. Sollte keine Einigung gefunden, könnte gemäß der in der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung normierten Reihenfolge, und somit zugunsten des vertakteten oder ins Netz eingebundenen Verkehrs entschieden werden. Die Vorrangregelung für den SPNV sei jedoch nicht obligatorisch, heiß es in der Antwort weiter.
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