Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Anhörung zum GKV-Finanzierungsgesetz
Berlin: (hib/MPI/JOH) Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Montag, dem 25. Oktober, in einer öffentlichen Anhörung mit den Plänen der Koalitionsfraktionen zur Gesundheitsreform (GKV-Finanzierungsgesetz, 17/3040). Von 12 bis 17.30 Uhr stehen den Abgeordneten im CDU/CSU-Fraktionssaal 3 N 001 im Reichstagsgebäude Experten zu zwei Themenblöcken Rede und Antwort: Von 12 bis 14 Uhr soll es zunächst um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen, insbesondere um die Fragen der Beitragssatzanhebung, der Reform der Zusatzbeiträge und des künftigen Sozialausgleichs. Von 15 bis 17.30 Uhr stehen dann die Pläne zur Begrenzung der Ausgaben auf der Tagesordnung. Neben dem Gesetzentwurf der Unions- und FDP-Fraktion liegt der Anhörung auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/1238) zur Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege zugrunde.
Neben Vertretern des GKV-Spitzenverbandes, der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften sind auch Experten der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesärztekammer geladen. Als Einzelsachverständige werden unter anderen Professor Stefan Greß, Leiter des Fachgebiets Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie im Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda, und Professor Thomas Gerlinger, Direktor des Instituts für Medizinische Soziologie am Zentrum für Gesundheitswissenschaften des Klinikums an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main gehört.
Aus Sicherheits- und Platzgründen ist die Anzahl der Zuhörer auf 78 Personen begrenzt. Diese können nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort, vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de), berücksichtigt und eingelassen werden. Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben.
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