Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Grünen fordern Hartz-IV-Sätze von rund 420 Euro – ohne "Rechentricks"
Berlin: (hib/ELA) Die neuen Hartz-IV-Sätze sollten anders berechnet werden als dies die Bundesregierung getan hat. Dies fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3435), der am morgigen Freitag in erster Lesung gemeinsam mit dem Antrag der Regierungsfraktionen zu den neuen Regelsätzen beraten wird. Die Bedarfe sollten ”einheitlich auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte ermittelt“ werden, fordern die Grünen. Zuvor sollten alle Empfänger von Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII sowie die ”verdeckt Armen“ heraus gerechnet werden.
Zum Maßstab müssten die ”tatsächlichen Ausgaben der Haushalte“ genommen werden, heißt es weiter. Diese beinhalteten ”auch den gelegentlichen Besuch einer Eisdiele oder den bescheidenen Konsum etwa von Alkohol, wie sie in allen Einkommensgruppen unserer Gesellschaft üblich sind“. Insbesondere sollten die Mobilitätserfordernisse realitätsgerecht ermittelt werden. Der Regelsatz müssten die Anschaffung eines Fahrrades oder einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr auch tatsächlich ermöglichen. Den Leistungsberechtigten sollen künftig einmalige Leistungen für die Anschaffung oder, wenn wirtschaftlich vertretbar, die Reparatur von Herden, Kühlschränken und Waschmaschinen gewährt werden, schreiben die Grünen.
Für Kinder und Jugendliche sollte es ”gezielte Sachleistungen und einen schnellen und qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Schulen“ geben, heißt es in dem Antrag. Dazu müsse ein Bundesprogramm ”Regionale Bildungspartnerschaften“ eingeführt werden. Im Mittelpunkt des Programms stünden die individuelle Förderung von allen Kindern und Jugendlichen und der Aufbau einer engen Kooperation zwischen den Schulträgern, der Jugendhilfe und außerschulischen Trägern vor Ort. Damit stünden auch Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Haushalten leicht zu erreichende Angebote zur Verfügung, heißt es in dem Antrag. Zuschüsse zum Mittagessen für Kita-Kinder und Schüler würden gezahlt und der Aufbau von Mensen und Cafeterias in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Bundesmitteln unterstützt, schreiben die Grünen. Die Mittel der Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur gezielten Sprach- und Integrationsförderung in Kindertageseinrichtungen sollten massiv aufgestockt werden. Die Bundesregierung müsse sich für eine Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung einsetzen, damit unter anderem ein neues Ganztagsschulprogramm aufgelegt werden könne.
Zudem fordern die Grünen in dem Antrag einen allgemeinen Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in allen Branchen. Die geplanten Kürzungen im so genannten Eingliederungstitel in Höhe von 6 Milliarden Euro bis zum Jahr 2014 im Rahmen des Sparpakets sollten zurückgenommen werden. Zudem müsse der Bund einen höheren Anteil der Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger schultern.
Zu den Hartz-IV-Sätzen heißt es in der Begründung des Antrags: ”Hätte die Bundesregierung sich – wie bisher - am Verbrauch der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte orientiert, müsste der Regelsatz nach ihren eigenen Berechnungen 384 Euro betragen“. Und weiter: ”Würde zudem auf Abschläge für Genussmittel und den Besuch eines Cafes oder einer Eisdiele verzichtet, müsste der Regelsatz mindestens 400 Euro betragen.“ Ohne ”Rechentricks“ und bei Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe hält die Grünenfraktion ”die Orientierung“ an dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband errechnete Regelsatz von 420 Euro für richtig.
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