Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Interfraktioneller Antrag anlässlich des 60. Jahrestages der Europäischen Menschenrechtskonvention
Berlin: (hib/JOH) In einem gemeinsamen Antrag (17/3423) fordern die Koalitionsfraktionen Union und FDP sowie die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, allen Versuchen, die universelle Geltung der Menschenrechte in Frage zu stellen, ”mit größter Entschiedenheit entgegenzutreten“. Auch solle sie sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass neue Mitgliedstaaten des Europarates zügig die Europäische Menschenrechtskonvention und möglichst umfassend auch ihre Zusatzprotokolle ratifizieren. Ferner fordern die Abgeordneten, die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch dadurch anzuerkennen, dass sich die Regierung über den bereits geleisteten Beitrag hinaus für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung sowie für eine größere Unabhängigkeit des Gerichtshofs bei der Verwaltung seines Budgets einsetzt.
Über den Antrag stimmt der Bundestag heute Abend ab. Anlass ist der 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention am 4. November 1950 in Rom. Die Fraktionen kritisieren, dass trotz aller Erfolge, die universelle Geltung der Menschenrechte immer wieder in Frage gestellt werde. Diesen Versuchen müsse ”auf allen Ebenen und mit aller Deutlichkeit entgegengetreten“ werden. Als ”historischen Schritt“ bezeichnen es die Abgeordneten, dass am 7. Juli 2010 offizielle Gespräche über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention begonnen haben. Mit einem Beitritt werde es für die Menschen in Europa erstmals möglich sein, Handlungen der EU auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen. Damit werde die EU noch glaubwürdiger für ihr Ziel arbeiten können, in ihren Beziehungen zur übrigen Welt einen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte zu leisten, betonen die Abgeordneten.
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