Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Bündnis 90/Die Grünen für spätere Verjährung bei Falschberatung
Berlin: (hib/HLE/AH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche bei Falschberatung von Anlegern verändern. In Zukunft sollten auch Anleger, die vor dem 5. August 2009 falsch beraten wurden, länger Schadenersatzansprüche haben, heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (17/4053). Für Fälle nach dem 5. August 2009 gilt bei schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten bereits eine auf 10 Jahre verlängerte Verjährungsfrist. Diese 10-Jahres-Frist solle auch für frühere Fälle gelten, in denen es bisher nur eine Dreijahresfrist gab, fordert die Fraktion.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter