Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2011 > Vermittlerprovisionen in der Krankenversicherung sollen begrenzt werden
Grundlage des Fachgespräche waren Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051). Danach sollen ab 1. Januar 2012 die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen auf 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden. Diese Deckelung entspreche durchschnittlichen Kosten von 8 Monatsbeiträgen, heißt es in der Begründung der Änderungsanträge. Geldwerte Vorteile sollen auf den Höchstbetrag angerechnet werden. Außerdem soll Versicherungsvertretern der Anreiz genommen werden, Kunden in den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen zu empfehlen, um dort erneut Provisionen zu erhalten.
Ein Vertreter der PKV wies darauf hin, dass die Branche allein keine Begrenzung der Provisionen vornehmen könne, weil dies gegen kartellrechtliche Regelungen verstoße. Die Provisionen würden in der Regel bei 5 Monatsbeiträgen liegen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass es für den Abschluss von Verträgen Provisionen zwischen 5 und 7,6 Monatsbeiträgen gebe, wobei Versicherungsmakler und Vermittler, die für mehrere Unternehmen tätig sind, höhere Provisionen erhalten würden als Angehörige der Stammorganisation eines Unternehmens.
Der Bund der Versicherten sprach dagegen von Provisionen bis zu 16 Monatsbeiträgen. Damit solle versucht werden, bestimmte Tarife in den Markt zu drängen. Viele Menschen würden in die Private Krankenversicherung gelockt, weil keine vernünftige Beratung stattfinde, sondern für den Vermittler die Provision locke. Viele Kunden wüssten auch nicht, dass sie aus der Privaten Krankenversicherung entweder gar nicht oder nur sehr schwer wieder herauskommen und zu den Gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren könnten. Der Bund der Versicherten verlangte eine Begrenzung der Provisionen auf 6 Monatsbeträge, was auf Protest des PKV-Verbandes stieß. Dann könne man sich von einem Teil des Vertriebs verabschieden.
Die Stiftung Warentest kritisierte, dass es in der Privaten Krankenversicherung Tarife gebe, die unter dem Schutzniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen würden. Die PKV eigne sich jedoch nicht zum Geld sparen, warnte ein Vertreter der Stiftung mit Blick auf angebliche Billigtarife in der Werbung.
Der PKV-Verband wies auf Probleme mit dem geplanten Inkrafttreten der Regelung hin. Die Verlängerung der Haftungszeiten für die Vermittler, mit denen Angebote zum Wechsel der Versicherungskunden zu anderen Unternehmen erschwert werden sollen, könne von den Unternehmen nicht bis zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden. Dazu müsse mit über 400.000 Versicherungsvermittlern gesprochen werden, um deren Verträge ändern zu können.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter