Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Bundesregierung hatte keine Hinweise auf Suizidgefährdung Zogajs vor seinem Tod
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, kündigte Zogaj ihrer Kenntnis nach am 27. September 2011 gegenüber Familienangehörigen seinen Suizid telefonisch an. Nach Auskunft seiner Familie habe er sich in einem an diese gerichteten Abschiedsbrief kritisch über seine Betreuung durch EULEX im Rahmen seiner Eigenschaft als Zeuge geäußert. Sowohl der Tatortbefund als auch die im Anschluss vorgenommene Obduktion hätten nach Kenntnis der Bundesregierung keine Hinweise auf ein „todesursächliches Fremdverschulden“ ergeben. Das Todesermittlungsverfahren sei demnach mangels Feststellung eines Fremdverschuldens eingestellt worden.
Der Vorlage zufolge hatte die Bundesregierung keine Hinweise auf eine Suizidgefährdung Zogajs vor seinem Tod. Nach ihrer Kenntnis habe er am 25. August 2011 persönlichen Kontakt mit der Zeugenschutzdienststelle der EULEX unter Einbindung eines Psychologen gehabt. „Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass diese psychologische Betreuung im Hinblick auf eine Suizidgefährdung erfolgte“, heißt es in der Antwort weiter. Durch die Zeugenschutzdienststelle sei der Bundesregierung im Nachgang zu diesem Treffen mitgeteilt worden, „dass es Agim Zogaj gut gehe und es lediglich Probleme im familiären Zusammenleben in Duisburg gebe“.
Hinweise zu Defiziten beim Schutz von Zogaj während seines Aufenthalts in Deutschland liegen der Bundesregierung ihren Angaben zufolge nicht vor. Zur Frage, ob sie über Hinweise hinsichtlich Drohungen oder Einschüchterungsversuchen gegen Zogaj verfüge, schreibt die Bundesregierung, ihr lägen „keine konkreten Gefährdungshinweise zu Agim Zogaj mit Bezug zu seinem Aufenthalt in Deutschland“ vor. Nach ihrer Kenntnis verfüge EULEX „über entsprechende Hinweise aus der Vergangenheit mit Bezug zu seinem Aufenthalt im Kosovo“. EULEX berichte diesbezüglich „von verbalen Drohungen aus dem Jahr 2003 und den Folgejahren, einem angeblichen Verbringen in eine psychiatrische Klinik in Albanien, um ihn zu diskreditieren, sowie von einer unter seinem Kraftfahrzeug platzierten Granate im Jahr 2007 und von einem Schusswaffenangriff mit daraus resultierender Handverletzung im Jahr 2009“.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, befand sich Zogaj nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt seiner Einreise nach Deutschland auf eigenen Wunsch nicht mehr in einem von EULEX ursprünglich durchgeführten Zeugenschutzprogramm und hielt sich seit dem 20. März 2011 in der Bundesrepublik auf. Die Einreise nach Deutschland sei durch EULEX ohne Absprache mit deutschen Behörden organisiert worden. Da Zogaj „nicht im Rahmen eines Zeugenschutzprogramms, sondern in der dargestellten Weise nach Deutschland eingereist war, oblag die Einschätzung eines etwaigen Erfordernisses möglicher Schutzmaßnahmen für diesen auf Seiten der deutschen Behörden den zuständigen Polizeien der Länder“, führt die Bundesregierung aus. Sie habe daher nach Zogajs Einreise „den zugrundeliegenden Sachverhalt durch das Bundeskriminalamt an die zuständigen Polizeien der Länder zur Kenntnisnahme und Prüfung gegebenenfalls erforderlicher gefahrenabwehrender Maßnahmen übermittelt“.
Des Weiteren habe die Bundesregierung im Hinblick auf Zogajs Situation in Kontakt mit der für dessen Schutz im Rahmen des dortigen Zeugenschutzprogramms verantwortlichen Stelle bei EULEX gestanden. Hierbei habe die Regierung auch die Betreuung Zogajs durch eine deutsche Zeugenschutzdienststelle geprüft. „Hiervon wurde aber abgesehen, da die zeugenschutzfachlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. EULEX beabsichtigte daher auch nach Kenntnis der Bundesregierung, Agim Zogaj kurzfristig in einen Drittstaat umzusiedeln“, heißt es in der Antwort.
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