Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Neue Verordnung für das Betanken von Kraftfahrzeugen und Lagern von Kraftstoffen
über die sogenannte Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung umgesetzt werden soll. In den Mitgliedstaaten musste die Richtlinie bis 1. Januar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.
Für die Mehrheit der Tankstellen wurden diese Regelungen bereits mit der bestehenden Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen (21.BImSchV) vorgeschrieben. Die Verordnung betrifft vor allem kleinere Tankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1000 Kubikmeter Ottokraftstoff. Die Mehrheit dieser Tankstellen sind bereits mit dem erforderlichen Gasrückführungssystem ausgestattet. Den verbleibenden 100 Tankstellen wurde eine Frist bis 2018 eingeräumt. Die Verordnung sieht weiter vor, dass die Verbraucher mit Plaketten an den Zapfsäulen über die installierten Systeme informiert werden sollen. Mit der Verordnung wird außerdem die bereits bestehende Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BlmSchV) um Biokraftstoffe und Rohbenzin erweitert.
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