Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Debatte über Ungarns Mediengesetz
Vertreter der FDP-Fraktion warnten vor derartigen Verknüpfungen; dies könne sich negativ auf die innenpolitische Situation in Ungarn auswirken. Die Unionsfraktion verwies auf die demokratischen Wahlen in Ungarn, wenngleich die Zweidrittel-Mehrheit der Fidesz im Parlament „verantwortungsvoll“ genutzt werden müsse. Die Union verwies auch auf das Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts vom Dezember 2011, wonach Teile des Mediengesetzes verfassungswidrig seien. Die Regierung müsse darauf reagieren. Verwiesen wurde von der FDP-Fraktion wie der Opposition auch darauf, dass die Bundesregierung über den früheren Staatsminister Werner Hoyer (FDP) und den Menschenrechtsbeauftragten Markus Löning Kritik an Orbán geübt habe. Ungarn sieht sich derzeit einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission wegen Verstößen gegen EU-Vertragsrecht ausgesetzt.
In einer Unterrichtung informierte die Bundesregierung den Ausschuss zudem über den Stand der Verhandlungen über den angestrebten Fiskalpakt in der EU zur Haushaltsdisziplinierung der Staaten. Ein Vertreter des Außenministeriums sagte, der Fiskalpakt, der vom Europäischen Rat am 9. Dezember 2011 beschlossen wurde, sei „auf einem guten Weg“ in der EU. Nur Großbritannien hatte sich verweigert. In zehn der 26 Staaten, die sich beteiligen wollen, gebe es allerdings Probleme, unter anderem, weil dort die Verfassung geändert werden müsse. Die Iren müssten zudem in einem Referendum darüber abstimmen. Offen sei noch Frage einer Kontrolle der Einhaltung der Finanzstabilität durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bisher müssten Staaten andere EU-Staaten verklagen, wenn die Schuldenbremse nicht eingehalten werde. Auch die Kommission soll nach dem Willen der Bundesregierung das Recht dazu haben. Als Kompromiss zeichne sich ab, dass die EU-Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Schuldenbremse abgebe, aus dem dann eine Pflicht von Staaten erwachse, betreffende „Sünder“ vor dem EuGH zu verklagen.
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