Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > TAB-Bericht spricht sich für mehr öffentliche Petitionen aus
In ihrem Bericht schätzen die Wissenschaftler ein, dass der Petitionsausschuss für die Bürger „relativ einfach erreichbar, gleichzeitig aber schwach in der Durchsetzung von Bürgerinteressen ist“. Neben der Kraft der Argumente in direkter Auseinandersetzung mit der Exekutive sei es vermutlich sein größtes Kapital, wenn der Ausschuss die Öffentlichkeit und die Medien – und damit auch die Bürger und Wähler – auf seine Seite ziehen könne, heißt es weiter. Eine grundlegende Bedingung dafür sei die Öffentlichkeit aller Petitionen und eine weitgehende Transparenz des Petitionsverfahrens. Derzeit werde von den eingereichten öffentlichen Petitionen nur jede siebte als eine solche anerkannt, was „kritisch diskutiert wird und bei den Unterstützern auf Unmut stößt“. Die Experten räumen andererseits auch ein, dass eine Hinwendung zur grundsätzlichen Öffentlichkeit von Petitionen einen zusätzlichen Personalaufwand zur Folge haben könne.
In dem TAB-Bericht finden sich auch Überlegungen zu Einführung eines parlamentarischen Ombudsmannes. Immerhin 17 der 27 EU-Länder hätten sowohl eine Petitionsstelle des Parlamentes als auch einen Ombudsmann, schreiben die Wissenschaftler. Dadurch könnte der Petitionsausschuss seine Tätigkeit auf politische Initiativen beschränken, während der parlamentarische Ombudsmann sich um Petitionen, die kein „Anliegen von allgemeinem Interesse“ seien, kümmere. Auf der anderen Seite könne eine derartige Änderung „eine Abwertung des politischen Gewichts des Petitionsausschusses“ mit sich bringen, geben die Experten zu Bedenken.
Die Fortentwicklung des Petitionsrechts zu einem Instrument direkter Demokratie sei ein weiterer Pfad, der möglicherweise in der Zukunft zu gehen sei, heißt es im TAB-Bericht weiter. Die 2005 erfolgte Einführung eines Quorums von 50.000 Mitzeichnungen für die Behandlung einer Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung könne durchaus als erster Schritt interpretiert werden. Die vielfach diskutierte Variante, wonach bei einer Unterstützerzahl von 100.000 die Petition im Plenum des Bundestages diskutiert werden muss, sei ein weiterer Schritt, der das Petitionsrecht aufwerten würde, urteilen die Experten. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die Bindung von Verfahrensschritten an Quoren das Petitionsrecht als ein ausgesprochenes Individualrecht in den Hintergrund drängen könnte. Schließlich solle es gerade auch Minderheiten einen Zugang zum Staat und zur Volksvertretung gewähren.
Der im TAB-Bericht enthaltenen Anregung, die Mitzeichnungsfristen anzugleichen, hat der Petitionsausschuss bereits entsprochen. Seit dem 1. Januar 2012 gilt bei öffentlichen Petitionen eine neue Mitzeichnungsfrist von vier statt wie zuvor drei Wochen, um das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen zu erfüllen. Gleichzeitig wurde die Frist für das Schreiben von Diskussionsbeiträgen zu einzelnen öffentlichen Petitionen im Internetforum des Ausschusses angepasst. Damit können alle im Internet veröffentlichten Petitionen ebenfalls vier Wochen lang mitgezeichnet und diskutiert werden. Bislang war dies sechs Wochen lang möglich, ohne dass aber die Mitzeichnungen der letzten drei Wochen für die Erreichung des Quorums relevant gewesen wären, was die TAB-Experten kritisiert hatten.
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