Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Innenausschuss debattiert über mögliches NPD-Verbotsverfahren
Mit Blick auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Parteiverboten fügte der Ministeriumsvertreter hinzu, dass hier eine hohe Hürde für ein NPD-Verbot liegen könne. Die NPD sei eine menschenverachtende Partei, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbare Grundsätze vertrete, stelle aber momentan keine akute Gefahr für die Demokratie in Deutschland dar.
Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, man müsse ein NPD-Verbot politisch wollen, doch für einen Erfolg auch die juristischen Voraussetzungen schaffen. Ein neuerliches Scheitern eines NPD-Verbotsverfahrens hätte fatale politische Konsequenzen bis hin zu einem Mitgliederzuwachs oder besseren Wahlergebnissen der Partei. Die NPD-Ergebnisse der vergangenen Jahrzehnte von 0,4 Prozent oder 1,5 Prozent bei Bundestagswahlen seien bezeichnend für den Zustand der deutschen Demokratie, heiß es weiter aus der Fraktion, aus der Warnungen vor einer „Märtyrerrolle“ für die NPD kamen, die so noch Zulauf finden könne.
Die SPD-Fraktion vermisste eine „Eindeutigkeit“ im Streben, ein erfolgreiches Verbotsverfahren einzuleiten. Die Signale, die sie vom EGMR erhalte, seien nicht so pessimistisch, wie manche Äußerungen nahe legten. Sie sei für den Versuch, ein erfolgreiches Verbotsverfahren einzuleiten. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei, und es sei die Verpflichtung des Rechtsstaates, ein Verbotsverfahren anzustreben. Auch die Sozialdemokraten bekräftigten, ein Scheitern des Verbotsverfahrens könne man sich nicht leisten. Sie wiesen zugleich den Vorwurf zurück, lediglich eine Symbolpolitik betreiben zu wollen. Sie wolle vielmehr das Verbot als Signal in die Gesellschaft, auch wenn ein solcher Schritt nicht das Problem des Rechtsextremismus insgesamt löse.
Die FDP-Fraktion betonte, man sei sich darin einig, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei, doch sei das Vorgehen der SPD unseriös. Wenn ein Verbotsverfahren geplant sei, müsse dies sorgfältig geschehen. Aus der Fraktion wurde zudem kritisiert, dass man viel Zeit für eine Diskussion aufbringe, wie man die NPD verbieten könne, aber nur wenig Zeit für eine Debatte, ob man ein solches Verbotsverfahren überhaupt anstrebe. Man könne die NPD anders bekämpfen als nur mit repressiven Ansätzen und Verboten.
Die Fraktion Die Linke befürwortete ein NPD-Verbot, mahnte aber zugleich, ein entsprechendes Verfahren sorgfältig vorzubereiten. Das Verbotsverfahren müsse dieses Mal gelingen, da man sonst die Kräfte stärken würde, die man verbieten wolle. Als Minderheitsposition wurde aus der Fraktion demgegenüber ein Verbotsverfahren als nicht sinnvoll bezeichnet. Die Möglichkeit von Parteienverboten sei in Demokratien unüblich und passe nicht in einen demokratischen Rechtstaat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen monierte, dass man erst ankündige, die V-Leute abzuziehen und erst danach die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EGMR prüfe. So komme eine Verbotsdynamik zustande, die man nicht wolle. Weiter hieß es aus der Fraktion seitens der Befürworter eines Verbotsverfahrens, man halte die Hürden für ein NPD-Verbot nicht für unüberwindbar. Zugleich wurde eingeräumt, dass in der Frage eines solchen Verbotsverfahrens auch die Gegenposition vertretbar sei. Von deren Vertreter kam aus der Fraktion die Mahnung, sich auf die politische Bekämpfung der NPD zu konzentrieren. Sollte die NPD als Ein-Prozent-Partei tatsächlich verboten werden, könne es sein, dass man eine Nachfolgepartei mit einem Stimmenanteil von fünf Prozent bekomme.
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