Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2012 > Regierung beantragt Hilfen für spanische Banken
Die Auszahlungen der Finanzhilfen soll an den spanischen staatlichen Restrukturierungsfonds FROB als Bevollmächtigten der spanischen Regierung erfolgen. Der Fonds habe die Aufgabe, notwendige Hilfen an die betreffenden Banken weiterzuleiten. Die spanische Regierung stehe gegenüber EFSF und ESM für die aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen ein.
Die EFSF soll eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro Ende Juli bereitstellen, aber zunächst in Reserve halten. „Die Tranche soll nur ausgezahlt werden können, wenn im spanischen Bankensektor akute Notfälle auftreten und sehr schnelles Handeln unabdingbar würde. Jede Verwendung von Mitteln aus dieser Tranche erfordert einen begründeten und quantifizierten Antrag der spanischen Zentralbank und die anschließende Billigung durch die EU-Kommission und die Euroarbeitsgruppe der 17 Mitgliedstaaten, im Benehmen mit der EZB“, schreibt das Ministerium.
Der größte Teil der Auszahlungen solle bis Ende 2012 erfolgt sein, heißt es weiter. Zwar habe das Programm eine Laufzeit von 18 Monaten, aber die zugrundliegenden Kredite hätten Laufzeiten von durchschnittlich 12,5 Jahren, „um den Marktzugang und damit die langfristige Refinanzierung Spaniens weiter zu stabilisieren“. Spanien verpflichte sich gleichzeitig, bei vorzeitigen Rückflüssen aus den unterstützten Banken auch Kredite vorzeitig abzulösen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Finanzhilfe dazu dienen, „die Stabilität, Widerstandsfähigkeit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des spanischen Finanzsektors zu erhalten“ und den Marktzugang Spaniens zu „nachhaltigen Finanzierungskonditionen“ zu sichern. Die Notmaßnahme solle zudem „unter strengen Auflagen“ erfolgen. Dazu gehören detaillierte Restrukturierungspläne der einzelnen Banken, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. „Es werden Maßnahmen getroffen, um die Kosten der Bankenrestrukturierung für den Steuerzahler zu minimieren“, schreibt das Ministerium. Nach der Realisierung von Verlusten durch die Anteilseigner würden die spanischen Behörden auch Inhaber von Hybridkapital und nachrangige Gläubiger der Banken, die staatliche Mittel erhalten, in eine Lastenverteilung einbeziehen. „Hierzu zählen freiwillige und, sofern erforderlich, zwangsweise Rückkäufe nachrangiger Titel unter Nennwert“, heißt es. Entsprechende Gesetze würden Ende August verabschiedet. Außerdem werden die Gehälter der Banker von Instituten, die Hilfen erhalten, begrenzt (zwischen 300.000 und 500.000 Euro jährlich).
Zum deutschen Haftungsanteil für die Garantien heißt es, dieser betrage gemäß EFSF-Beitragsschlüssel 29,07 Prozent. „Unmittelbare Belastungen des Bundeshaushaltes ergeben sich aus dieser Maßnahme nicht.“ Bei Übertragung auf den ESM betrage der deutsche Anteil 27,15 Prozent. Eine besondere Absicherung für Länder, die Garantien geben würden, sei nicht vorgesehen und werde bisher nur von Finnland verlangt. In diesen Fällen seien Gegenleistungen zu erbringen, warnt die Regierung: „Hierzu gehört, die Einzahlungen in den ESM vollständig in einer Tranche bei Inkrafttreten zu leisten sowie auf eine Beteiligung an künftigen Gewinnen der EFSF oder des ESM aus der Hilfsfazilität für Spanien zu verzichten.“
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