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Nach Auskunft der Abgeordneten sind wenige Monate vor Ablauf der Frist noch längst nicht alle gefährlichen Masten umgerüstet. Dies habe eine Umfrage des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) im Juni 2012 bei den Ländern ergeben. Die Länder seien für die Überwachung der Umrüstung durch die Netzbetreiber zuständig. Die Bundesregierung wird daher um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen sie ergriffen habe beziehungsweise ergreifen werde, um eine zügige und möglichst bundeseinheitliche Umsetzung des § 41 BNatSchG durch die Verwaltungsbehörden der Länder zu unterstützen.
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