Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012 > Flaggenrechtsgesetz wird geändert
Die Ausflaggung soll danach nur dann genehmigt werden, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder geleistet wird. Der Ausgleich soll in erster Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz bestehen. Ausnahmsweise könne statt des Unterhaltes eines Ausbildungsplatzes ein entsprechender Ablösebetrag gezahlt werden. Die Zahlung des Ablösebetrages soll zweckgebunden an eine private Einrichtung erfolgen.
Die Sprecher der Koalition erklärten, dass in ihrem Änderungsantrag vor allem die Höhe des Ablösebetrags konkretisiert und eine vorgesehene Befristung gestrichen werde. Insgesamt sei der Gesetzentwurf „in vollem Einklang mit den Sozialpartnern“ erstellt worden, erklärte die Union. Für die FDP wird das Maritime Bündnis damit wieder zukunftsfähig.
Die SPD-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem damit, dass der Gesetzentwurf „kein flüssiges Konzept“ sei. So könne kein Neuanfang erzielt werden. Für Die Linke wird das Ziel, mehr Schiffe in Deutschland einzuflaggen, auf keinen Fall erreicht. Es müsse mehr getan werden, statt ausschließlich auf die Reeder zuzugehen.
Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass man sich in der Vergangenheit nicht auf die Zusagen der Reeder hätte verlassen können. Der Vertreter der Bundesregierung betonte, dass das Maritime Bündnis „mehr als sinnvoll“ sei. Der Gesetzentwurf sei ein sehr guter Ansatz für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt.
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