Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012 > Mehr Geld für Minijobber: Sozialausschuss stimmt für Koalitionsentwurf
Sie wollen die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber, und Beschäftigte in der Gleitzone, die sogenannten Midijobber, erhöhen. Während die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden soll, soll sie für Midijobber entsprechend auf 850 Euro erhöht werden. Zudem sollen die Beschäftigten verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden. Auf Antrag könnten die Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit werden.
Die Fraktion Die Linke hingegen will, dass abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig ist und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Öffentliche, vor allem soziale Dienstleistungen sollten ausgebaut werden, um neue, regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Deshalb hatte die Fraktion bereits im Oktober 2011 einen Antrag (17/7386) mit diesen Forderungen in den Bundestag eingebracht.
Ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion warb im Ausschuss um Zustimmung für den Gesetzentwurf. In diesem Kontext sagte er, dass er für „eine gute Aufklärungsarbeit zur Rentenversicherung“ plädiere, damit die betroffenen Arbeitnehmer die Rentenversicherung zu ihrer Absicherung nutzen.
Eine SPD-Abgeordnete erklärte, dass ihre Fraktion den Gesetzentwurf nicht zustimmen werde. Für sie sei es „ein falsches Signal, die Minijobs auszuweiten“. Dem schloss sich die Rednerin der Linksfraktion an. Die Anhebung der Verdienstgrenze anstelle der Anhebung der Stundenlöhne würde „womöglich keine Vorteile für die Minijobber“ bringen.
Die Ausweitung der Minijobs führe hinsichtlich „der Arbeits- und Frauenpolitik in eine völlig falsche Richtung“, sagte eine Grünen-Abgeordnete. Das sei für Frauen eine „Sackgasse in der beruflichen Biografie“.
Ein Abgeordneter der FDP-Fraktion hingegen sagte, dass die Minijobber von den Änderungen profitieren würden. Etwa zwei Drittel von ihnen würden ohnehin schon an der aktuell gültigen Verdienstobergrenze verdienen.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen der Gesetzesinitiatoren. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Der Antrag der Linksfraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der beiden übrigen Fraktionen abgelehnt.
Beide Vorlagen werden am morgigen Donnerstag Thema einer 90-minütigen Debatte im Bundestagsplenum sein. Die Aussprache beginnt um 9 Uhr.
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