Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Übereinstimmung bei Forderung nach ständigem Internet-Ausschuss
Projektgruppenleiter von Notz zeigte sich besonders erfreut darüber, dass man sich auch in der Frage der Anonymität auf ein gemeinsames Fazit habe einigen können. In der Bestandsaufnahme wird darauf verwiesen, dass die anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets „essentiell“ für die freie Meinungsäußerung in einer digital vernetzten Demokratie sei. „Das ist eine wegweisende Feststellung“, urteilte der Abgeordnete der Grünen.
Neben den Übereinstimmungen bei der Bestandsaufnahme, dem Bericht zur Bürgerbeteiligung und weiten Teilen der Handlungsempfehlungen habe es aber auch Bereiche gegeben, in denen es keine Einigung innerhalb der Projektgruppe gegeben habe, sagte von Notz. Das gelte vor allem für die Bereiche Informationsfreiheit und Open Data. Im Falle der Informationsfreiheit bestehe der Dissens in der Frage, ob die Nichtveröffentlichung durch Behörden begründet werden müsse oder die Forderung nach Veröffentlichung durch die Bürger.
In den mit der Koalitionsmehrheit verabschiedeten Empfehlungen wird dafür plädiert, „vorliegende Vorschläge für Verbesserungen sorgfältig zu prüfen und auszuwerten“. Die Opposition will in dieser Frage weiter gehen. „Wir sprechen uns hier für einen Paradigmenwechsel hin zu einer proaktiven Veröffentlichungspflicht aus“, stellte der von Notz klar. Zugleich sollten seiner Ansicht nach Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nach Ablauf von sechs Monaten unter freie Lizenz gestellt werden.
Die Forderung der Grünen, der Informationsfreiheit Verfassungsrang zuzubilligen, stieß bei dem von der SPD nominierten Sachverständige Professor Wolfgang Schulz auf Bedenken. Zwar teile er grundsätzlich das Anliegen. „Das Ganze sollte aber vorher nochmal in die Prüfschleife“, befand Schulz. Für den Paradigmenwechsel bei der Informationsfreiheit sprach sich auch Gerold Reichenbach (SPD) aus. Es dürfe nicht an dem alten „obrigkeitsstaatlichen Grundsatz“ festgehalten werden, dass begründet werden muss, „wenn man dem Bürger etwas mitteilt statt wenn man ihm etwas nicht mitteilt“.
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