Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2013 > Bundesregierung verweist auf Verbesserungen bei der medizinischen Rehabilitation
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Regelungen im Bereich der Rehabilitation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vervollständigt worden seien. Mit der Regelung des § 111c SGB V sei insbesondere die Gleichstellung der ambulanten mit den stationären Rehabilitationseinrichtungen hergestellt worden. Ferner sei mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz auch eine Konkretisierung des Entlassmanagements erfolgt. „Es wurde klargestellt, dass das Entlassmanagement Teil der Krankenhausbehandlung ist“, führt die Bundesregierung aus. Darüber hinaus seien durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf eine gezielte Beratung und Information durch die Pflegekassen und auf eine Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Reha-Leistungen gestärkt worden. „Damit wird Transparenz geschaffen“, schreibt die Bundesregierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter