Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2013 > Hochfrequenzhandel wird ohne Mindesthaltedauer von Orders reguliert
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, mit dem Gesetz sei der nationale Gesetzgeber schneller als der europäische. Angesichts der Volumina im Hochfrequenzhandel in Deutschland sei es wichtig, eine schnelle Regulierung zu bekommen. Eine nur in Deutschland geltende Mindesthaltefrist für georderte Papiere lehnte der Sprecher mit dem Hinweis ab, dies könne nur auf europäischer Ebene geschehen. Auch der Vertreter der FDP-Fraktion warnte vor einer rein nationalen Einführung einer Mindesthaltefrist. Der Handel könne dahin abwandern, „wo wir ihn nicht haben wollen“, warnte er.
Die SPD-Fraktion hielt eine Regulierung des Hochfrequenzhandels für dringend erforderlich. Die Bedeutung dieses Handels für die Liquiditätsversorgung werde überschätzt, während die Risiken unterschätzt würden. Daher sei die Einführung einer Mindesthaltedauer unumgänglich, widersprach ein Sprecher der Fraktion der Koalition.
Dafür traten auch die Vertreter der anderen Fraktionen ein, wobei die Linksfraktion noch einen Schritt weiter ging. Wenn durch den Hochfrequenzhandel die Stabilität des Finanzsystems in Frage stehe und der Handel volkswirtschaftlich schädlich sei, dann sei nicht nur eine Einschränkung, sondern die Einstellung dieses Handels notwendig. Der Sprecher der Linksfraktion warnte davor, bei der Gestaltung der Finanztransaktionssteuer den Hochfrequenzhandel auszunehmen.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte den Hochfrequenzhandel volkswirtschaftlich uneffektiv. Deshalb müsse er gebremst und zurückgeschraubt werden. Im Regierungsentwurf gehe es aber nur um Regulierung und nicht um Bremsung.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Dadurch sollen extreme, irrationale Kursschwankungen ohne jeden Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis hin zu einem „Flash Crash“, wie etwa der Zusammenbruch der US-Börsen am 6. Mai 2010, verhindert werden. Zudem werden „bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen“, als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen.
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