Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2011 > 06.09.2011
Der Vorsitzende des Ersten Ausschusses, Thomas Strobl, MdB, erklärt zum Stand der Überprüfungen von Mitgliedern des Bundestages auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR:
Der Erste Ausschuss überprüft auch in dieser Wahlperiode Mitglieder des Deutschen Bundestages auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für die Stasi. Dieser Regelung im Abgeordnetengesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass zunächst jedes Mitglied des Bundestages selbst entscheiden soll, ob es sich auf eine ehemalige Stasi-Tätigkeit überprüfen lassen will.
Aktuell haben 473 Abgeordnete einen Antrag auf freiwillige Überprüfung gestellt. Diejenigen 49 Antragsteller, die zum Stichtag 12. Januar 1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sind in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Stasi-Unterlagen-Gesetzes nicht überprüft worden. In den verbliebenen 424 Fällen war eine Stasi-Tätigkeit nicht festzustellen. Die Einzelheiten können dem als Bundestagsdrucksache nun veröffentlichten Bericht des Ausschusses entnommen werden (Drucksache 17/6917).
Der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl weist darauf hin, dass der Erste Ausschuss in einem Fall eine Überprüfung ohne Zustimmung des Betroffenen vorgenommen hat, weil konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht einer Stasi-Mitarbeit vorgelegen haben. Nach Durchsicht der von der Stasiunterlagenbehörde übermittelten Akten und nach der Anhörung des betroffenen Abgeordneten Thomas Nord (Fraktion DIE LINKE) hat der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Nord für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR als erwiesen festgestellt (Drucksache 17/6436).
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