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Zeit: Donnerstag, 17. November 2011, 11 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „W-Forum“ diskutieren Bundestagspräsident Norbert Lammert und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle das Thema: „Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber“.
Beide Institutionen stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung zueinander: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Die rasanten politischen Entwicklungen, z.B. in der Europa-, Außen- und Verteidigungspolitik, verlangen immer häufiger kurzfristige Entscheidungen von Regierung und Parlament. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Gesetzgeber nach 60 Jahren lebendig weiterentwickelt werden?
Dem moderierten Podiumsgespräch gehen eine Einführung in die Thematik durch den Bundestagspräsidenten und ein Vortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts voraus.
Wir bitten bis zum 14. November 2011 um Anmeldung unter: Wissenschaftlicher Dienst WD 8 - Tel. 030 - 22734613 oder per E-Mail vorzimmer.wd8@bundestag.de.
Achtung! Medienvertreter benötigen zum Betreten des Gebäudes eine Akkreditierung des Deutschen Bundestages.
Die Veranstaltung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet unter www.bundestag.de sowie für Smartphones unter m.bundestag.de übertragen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.