Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2011 > 16.11.2011
Der Petitionsausschuss hat die Änderungen seiner Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beschlossen.
So wurde die Mitzeichnungsfrist zum Erreichen des Quorums als Option für eine öffentliche Beratung von 50.000 Unterstützern um eine Woche auf nunmehr vier Wochen verlängert. Die Frist für das Schreiben von Beiträgen in dem jeweiligen Diskussionsforum wurde dem angeglichen und umfasst jetzt ebenfalls vier Wochen. Damit trägt der Ausschuss auch den Wünschen vieler Petenten und Diskussionsteilnehmer Rechnung.
Bisher sind die Fristen noch zweigeteilt, was immer wieder in der Öffentlichkeit zu Verwirrungen führte. In der alten Regelung hat sich der Petitionsausschuss im Jahre 2005 verpflichtet Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung von mehr als 50.000 Menschen unterstützt werden, grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Petenten zu erörtern. Insgesamt konnte dennoch sechs Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden.
I. Umstellung der Frist zum 1. Januar 2012
Die neue Frist gilt ab 1. Januar 2012. Danach können alle im Internet veröffentlichten Petitionen vier Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden. Aus technischen Gründen werden daher vor der Umstellung auf die neue Vier-Wochen Frist, ab dem 1. Dezember keine neuen Petitionen mehr im Internet veröffentlicht. Alle Petenten können dennoch wie gewohnt ihre Petitionen an den Ausschuss senden. Die Petitionen, die im Dezember eingehen und für die Veröffentlichung vorgesehen sind, werden dann im Januar 2012 ins Internet zur Mitzeichnung und zur Diskussion gestellt. Es gehen also keine Petitionen verloren, lediglich der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird in den Januar verschoben.
II. Pseudonymisierte Mitzeichnung ab Mitte 2012
Ferner wurde bereits jetzt beschlossen, ab Mitte nächsten Jahres, wenn die neue verbesserte Internetplattform online gehen wird, auch die Möglichkeit zu eröffnen, die elektronischen Mitzeichnungen auf dieser Plattform in pseudo-nymisierter Form abgeben zu können. Dabei wird es sich jedoch im Gegensatz zum Diskussionsforum nicht um frei wählbare Pseudonyme handeln, sondern um eine vom System vorgegebene standardisierte Form.
Mit den jetzt beschlossen Verfahrensgrundsätzen erhöht der Petitionsausschuss die Transparenz und macht die Petitionsplattform noch bürgerfreundlicher. Ziel des Petitionsausschusses ist es, möglichst viele substantielle Anliegen von öffentlichem Interesse zur Diskussion zu stellen.
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