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Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist uns in der heute verschickten Pressemitteilung zum Bericht des Bundestagspräsidenten über die Parteienfinanzierung ein Fehler im Link zur Bundestagsdrucksache unterlaufen. Der korrekte Link lautet:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708200.pdf
Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Hier der Text der Pressemitteilung:
Der Präsident des Deutschen Bundestages legt heute den Bericht über die Entwicklung der Parteifinanzen und die Rechenschaftsberichte der Parteien vor. Damit erfüllt er eine gesetzliche Pflicht, die zur Erhöhung der Transparenz der Parteienfinanzierung eingeführt worden ist. Neben einem umfangreichen Zahlenwerk werden zahlreiche Fälle aus der Entscheidungspraxis der Bundestagsverwaltung beschrieben, in denen mögliche Verstöße gegen Transparenzvorschriften und Spendenannahmeverbote des Parteiengesetzes untersucht wurden. Teilweise haben diese zu empfindlichen Forderungsbescheiden für die betroffenen Parteien geführt. Neben den bei Gericht anhängigen Sanktionsforderungen gegen die FDP in Höhe von 3,4 Millionen Euro und gegen die NPD in Höhe von derzeit insgesamt über 2,5 Millionen Euro sind im Berichtszeitraum noch weitere Sanktionen in einer Gesamthöhe von etwa 1,6 Millionen Euro erhoben worden.
Zudem werden Anregungen an den Gesetzgeber gegeben, die in dem Bericht eigens gekennzeichnet sind. Diese Hinweise für den Gesetzgeber betreffen unnötig bürokratische Regelungen wie die zweistufige Einreichungsfrist für Rechenschaftsberichte, unklar gefasste Vorschriften wie etwa die Begrenzung für Bargeldspenden oder das Annahmeverbot für Spenden aus dem Ausland oder missbrauchsanfällige rechtliche Gegebenheiten, wie die Zulässigkeit der Entgeltzahlung für die Mitarbeit von Parteimitgliedern, sowie die Frage, ob eine gesonderte Darstellung von Sponsoring-Einnahmen in den Rechenschaftsberichten zur Erhöhung der Transparenz beitragen könnte.
Besondere Aufmerksamkeit galt im Berichtszeitraum auch der Tätigkeit von Wählerinitiativen, die zugunsten bestimmter Parteien oder Kandidaten tätig werden, sowie bestimmten Erscheinungsformen regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit.
In einem Fall von Verquickung regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit mit Wahlwerbung für eine Regierungspartei musste sogar eine Strafzahlung verhängt werden. Ausdrückliche Werbung für eine Partei in einer Regierungspublikation muss nach dem Parteiengesetz in der Regel als unzulässige Einnahme der Partei gewertet werden, die eine Sanktion in dreifacher Höhe nach sich zieht. Parteien, die Regierungsverantwortung tragen, sowie die von ihnen getragenen Regierungen müssen jeden Anschein der Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht vermeiden.
Der Bericht ist als Bundestagsdrucksache 17/8200 erschienen und im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708200.pdf abrufbar.
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