Navigationspfad: Startseite > Presse > Pressemitteilungen > 2012 > 23.02.2012
Für die Berichterstattung über die 15. Bundesversammlung am 18. März 2012 im Reichstagsgebäude werden an die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen Sonderausweise ausgegeben.
Nur diese Sonderausweise ermöglichen den Zutritt zum Reichstagsgebäude am 18. März 2012 in der Zeit von 6 Uhr bis 2 Stunden nach Ende der Bundesversammlung.
Für die Zeit davor oder danach gelten die normalen Zutrittsregelungen des Deutschen Bundestages. Das bedeutet, dass für die Auf- bzw. Abbauarbeiten keine Sonderausweise, sondern die übliche Akkreditierung des Deutschen Bundestages benötigt werden.
ACHTUNG!
Die Anmeldung für Sonderausweise für die Bundesversammlung erfolgt ausschließlich über das Internet. Sie erfolgt in zwei Schritten:
1. Schritt:
Zuerst müssen Sie die Zugangsdaten für das Onlineformular unter der Adresse: akkreditierung@bundestag.de schriftlich anfordern. Die Zugangsdaten erhalten Sie, sobald der Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Kopie Presseausweis oder redaktionelle Bestätigung) per E-Mail an akkreditierung@bundestag.de oder per Fax-Nr.: 030 227-36245 eingegangen ist. Die Zugangsdaten müssen bis spätestens 8. März 16 Uhr angefordert werden.
2. Schritt:
Mit diesen Zugangsdaten müssen Sie das Onlineformular ausfüllen und abschicken. Die Akkreditierung im Internet ist ab 23. Februar, 11 Uhr, bis zum Freitag 9. März, 13 Uhr, freigeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass für das Betreten des Reichstagsgebäudes auch der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden muss.
Der allgemeine Presse-Sonderausweis ermöglicht den Zugang zu den Pressearbeitsräumen und den Bereichen des Reichstagsgebäudes, in denen Journalisten Informationsgespräche und Interviews führen können. Dieser Ausweis wird auf den Namen seiner Trägerin/seines Trägers ausgestellt.
Zusätzlich kann mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Sitzplätze eine begrenzte Anzahl von Sonderausweisen für die Pressetribünen ausgegeben werden. Damit Kolleginnen und Kollegen desselben Mediums sich abwechseln können, werden diese Sonderausweise lediglich auf die betreffende Redaktion ausgestellt. Grundsätzlich kann jedes Medium nur einen Tribünenausweis erhalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus Platzgründen voraussichtlich nicht jeder Akkreditierungswunsch berücksichtigt werden kann. Sie erhalten rechtzeitig Nachricht, wenn Ihre Akkreditierung nicht berücksichtigt wurde.
ACHTUNG:
Anmeldungen, die außerhalb des oben genannten Zeitraums oder unter anderen Adressen eingehen, können aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness nicht berücksichtigt werden.
Die Ausgabe der Sonderausweise beginnt am Freitag, 16. März ab 8 bis 13 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr, Wilhelmstr. 65. Die Akkreditierungsstelle ist auch am Samstag, 17. März von 14 bis 17 Uhr sowie am Sonntag, 18. März von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Für Rückfragen stehen Ihnen Heidrun Vogel unter Telefon (030) 227 3 29 24 und Corinna Weber unter Telefon (030) 227 3 29 29 gerne zur Verfügung.
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