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Es sei eine Bestätigung der unverzichtbaren Beteiligung des Bundestages bei EU-Angelegenheiten, insbesondere wenn es sich um die Übertragung von Souveränitätsrechten auf die Gemeinschaft und um haushaltswirksame Verpflichtungen handelt, erklärte Norbert Lammert.
„Erneut ist damit die zentrale Stellung des Bundestages als Ort der öffentlichen politischen Auseinandersetzung und der rechtsverbindlichen Entscheidung bekräftigt worden. Die nationalen Parlamente in der Europäischen Union haben nach dem Urteil eine über die Mitgliedstaaten hinausweisende Rolle und tragen zur demokratischen Legitimation der EU erheblich bei.“
Lammert verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung erneut die Notwendigkeit der frühestmöglichen und umfassenden Unterrichtung des ganzen Bundestages bestätigt hat, um dem Parlament die inhaltlichen Beeinflussung des Regierungshandelns zu ermöglichen.
Lammert begrüßt, dass das Mitspracherecht des Bundestages nach dem Urteil nun auch für völkerrechtliche Verträge gilt, die wie der ESM oder Fiskalpakt, das EU-Recht ergänzen.
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