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VII. Das geteilte Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland
6. Nationale Einheit und europäische Integration
Nach der Öffnung der Berliner Mauer am 9. November 1989 zeigt sich innerhalb weniger Wochen, dass die meisten Bürger der DDR weniger die Reform ihres Staatswesens als dessen baldiges Aufgehen in der größeren, demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Bundesrepublik anstreben. Die Bundesregierung trägt dieser Stimmung, die sich dann auch im Wahlsieg der unter Führung der CDU gebildeten "Allianz für Deutschland" bei den ersten freien Volkskammerwahlen manifestiert, durch eine rasch eingeleitete, auf umfassende Wirtschaftshilfe, Demokratisierung und die Einhaltung der Menschenrechte abzielende Wiedervereinigungspolitik Rechnung.
In dieser Situation zeigt sich bei den europäischen Nachbarn und auch in der Sowjetunion trotz mancher Bedenken eine fast unerwartet große Bereitschaft, ein vereinigtes Deutschland politisch zu akzeptieren. Die Lösungen für die vielfältigen völkerrechtlichen Probleme, darunter die Frage einer gesamtdeutschen NATO-Mitgliedschaft, werden - in einem allgemeinen Klima der Entspannung und eingebettet in den Kurs der europäischen Integration - in Verhandlungen zwischen den vier Siegermächten und den beiden deutschen Staaten sowie teilweise auch in direkten Gesprächen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion erarbeitet. Am 12. September 1990 schließlich wird mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", der den Stellenwert eines Friedensvertrags besitzt, die volle Souveränität der wiedervereinigten Nation bestätigt.
Seit dem In-Kraft-Treten der im Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik und der DDR vertraglich vereinbarten Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990 sind auch die zentralen inneren Voraussetzungen für den Vollzug der deutschen Einheit erfüllt. Am 2. September verabschiedet der Bundestag mit 440 gegen 47 Stimmen, bei drei Enthaltungen, den Einigungsvertrag; am 3. Oktober 1990 treten die fünf neu gebildeten Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Deutsche Hauptstadt wird das wiedervereinigte Berlin.