Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011 > EU-Emissionshandel
Unterschiedliche Kritikpunkte haben Experten am Montag, 11. April 2011, während der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels (17/5296) geäußert. Der Regierungsentwurf geht auf eine Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zurück, die die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen in einem EU-weiten Handelssystem schafft. Ziel ist es, durch kosteneffiziente Verringerung der Emission von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.
Durch den Gesetzentwurf soll die vorgesehene stärkere Harmonisierung des seit 2005 bestehenden Emissionshandelssystems, die Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten für die Zeit ab 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Rechtsanwältin Dr. Ines Zenke aus der Berliner Kanzlei "Becker Büttner Held" mahnte, dass der Entwurf überarbeitet werden sollte und dass Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der komplizierten Vorschriften Unterstützung brauchten. In manchen Fällen sei den Antragstellern nicht ganz klar, welche Informationen von ihnen erwartet werden.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme schrieb Zenke, dass die Neuerungen in einigen Punkten die bestehende Rechtslage für die betroffenen Unternehmen deutlich verschlechtern. Sie kritisierte zudem, dass der Gesetzentwurf die Zustimmung des Bundesrates nicht vorsieht und sprach sich für eine Härtefallregelung aus.
Jürgen Hacker vom Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz sprach sich gegen den geplanten Paragraphen 27 zur Befreiung von Kleinemittenten aus und schlug vor, die Vorschrift ersatzlos zu streichen.
Er gab zu bedenken, dass, wenn diese Regelung beschlossen werden sollte, sie weitgehend "eine Totgeburt" sein dürfte, da sie wegen "gleichwertiger Maßnahmen" nicht zu einer wirklichen Erleichterung für die betroffenen Anlagen oder zu deren Besserstellung führen würde.
Hacker kritisierte den erwarteten Anstieg der Kosten für das Personen- oder Händlerkonto von 200 auf 400 Euro, da sich der Aufwand für das Bundesumweltamt nicht entsprechend erhöhe.
Dr. Armin Rockholz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schrieb in seiner Stellungnahme, der Versuch, die EU-Emissionshandelsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, sei "nicht vollständig gelungen" und reiche nicht aus. Er nannte als zentrale Forderungen unter anderem den Abbau von Bürokratiekosten, die Beibehaltung des örtlichen Genehmigungsverfahren, die unbürokratische Befreiung der Kleinanlagen vom Emissionshandel sowie die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in zwei Stufen.
Rockholz schlug auch vor, dass Unternehmen für ihre Bemühungen belohnt werden sollten nach dem Prinzip: "Je mehr ich tue, desto weniger muss ich bezahlen."
Der Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften e.V., Dr. Karlheinz Haag , kritisierte, dass es für die Airlines "keine adäquate Rechtslage“ gebe. Er befürchtet, dass verschiedene Staaten am Emissionshandel nicht teilnehmen und warnte vor Wettbewerbsnachteilen der europäischen Fluglinien. Haag schlug Ausnahmereglungen vor, bis geklärt sei, ob ausländische Airlines einbezogen werden können.
Dietrich Brockhagen von "atomsfair" nannte dagegen die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel "überfällig“. Die Regelungen müssten auch im Interesse der Rechtssicherheit für die Akteure schnell umgesetzt werden. "Es besteht Dringlichkeit“, sagte Brockhagen. (ah)