Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011 > 8. bis 10. Juni 2011
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juni 2011, und am Donnerstag, 9. Juni, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Regierungserklärung zur Stabilität der Eurozone: Der Bundestag hat am 10. Juni über fünf Entschließungs- anträge (17/6163, 17/6162, 17/6161, 17/6160, 17/6159) zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), zur Stabilität der Eurozone abgestimmt. Der Antrag (17/6163) der CDU/CSU und FDP wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, weiteren Finanzhilfen für Griechenland nur zuzustimmen, wenn eine finanzielle Beteiligung des Internationalen Währungsfonds an den Hilfen auch künftig gesichert ist und eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger eingeleitet wird. Dadurch soll die Schuldentragfähigkeit Griechenlands sicher gestellt und eine faire Lastenteilung zwischen der öffentlichen und privaten Seite erreicht werden. Der Entschließungsantrag (17/6161) der SPD-Fraktion fand keine Mehrheit, der einen dauerhaften Krisenabwehrmechanismus mit Regeln zur Gläubigerbeteiligung, zum Schuldenabbau und zur Regulierung der Finanzmärkte forderte. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6159, 17/6160), die ein regelgebundenes Verfahren fordern, das künftig bei festgestellter Insolvenz von Euro-Staaten eine Gläubigerbeteiligung des Privatsektors vorsieht. Ferner fordern die Grünen die Bundesregierung unter anderem auf, sich für eine Reduzierung der griechischen Schuldenlast stark zu machen. Gläubiger griechischer Staatsanleihen sollen vor die Wahl gestellt werden, entweder ihre Forderungen freiwillig in neue Anleihen mit reduziertem Nennwert oder verminderten Kupon zu tauschen, die mit Garantien ausgestattet sind, oder eine Barabfindung zu akzeptieren. Ein gemeinsamer Antrag (17/6162) der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Grüne forderte, dass der Bundestag den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ermächtigt, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 Grundgesetz gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen und vor der Ratifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus rechtzeitig Stellung vor dem Europäischen Rat zu nehmen. Auch dieser Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit durch CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Klimaschutz im Gebäudebereich: Keine Mehrheit gab es am 10. Juni im Bundestag für die Fortführung des Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramms der KfW-Bankengruppe. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wurden ein Antrag (17/2346) der SPD-Fraktion abgelehnt, der die angekündigte Kürzung finanzieller Mittel beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm rückgängig machen soll. Ebenfalls abgelehnt wurden drei Anträge (17/2395, 17/2923, 17/2396) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mit energetischer Sanierung die Konjunktur ankurbeln, die Heizkostenkomponente beim Wohngeld erhalten und die Städtebauförderung sichern sollen. Die Abgeordneten folgten damit einer Beschlussempfehlung des Bauausschusses (17/4835).
Deutschland und Polen: Mit breiter Mehrheit fordert der Bundestag am 10. Juni die Bundesregierung auf, die Zusammenarbeit mit Polen im Rahmen des sogenannten Weimarer Dreiecks in allen Politikbereichen voranzutreiben und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Interesse an der polnischen Sprache und Kultur zu fördern. Der gemeinsame Antrag (17/6145) mit dem Titel "Deutschland und Polen - Verantwortung aus der Geschichte für die Zukunft in Europa" der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurde gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen.
Bildungszusammenarbeit: Der Bundestag hat am 10. Juni zwei Anträge der SPD-Fraktion (17/4018, 17/4187) und einen Antrag (17/4436) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung abgelehnt. Darin sprachen sich die Oppositionsfraktionen unter anderem für eine Aufstockung der Anzahl der Studienplätze aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht aus und für einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur mit Hilfe finanzieller Unterstützung seitens des Bundes aus. Die Abgeordneten folgten mit ihrer Entscheidung zwei Empfehlungen des Bildungsausschusses (17/5256, 17/6091).
Wahl eines Mitgliedes in das Vertrauensgremium: Der Bundestag hat am 10. Juni Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) mit 508 Stimmen zum Mitglied des Vertrauensgremiums gewählt. Damit folgen die Abgeordneten einem Wahlvorschlag (17/6132) der Grünen. Priska Hinz ersetzt den aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Alexander Bonde (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Aufgabe des Vertrauensgremiums ist unter anderem, die Wirtschaftspläne des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und des militärischen Abschirmdienstes zu genehmigen.
Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 9. Juni das von der Bundesregierung eingebrachte Steuervereinfachungsgesetz 2011 (17/5125, 17/5196) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/6105, 17/6146) beschlossen. Damit steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro. Bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen verzichtet. Bei volljährigen Kindern, für die Kindergeld und Kinderfreibeträge beantragt werden, entfällt künftig die Einkünfte- und Bezügegrenze. Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht, die Veranlagungsarten für Eheleute werden ebenso reduziert wie die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung. Zudem werden Bagatellgrenzen eingeführt und angehoben. Für Nicht-Unternehmen wird die Möglichkeit geschaffen, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abzugeben. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Fülle weiterer steuerrechtlicher Änderungen. Einen Entschließungsantrag der Grünen (17/6122) lehnte der Bundestag ab.
Bundeswehreinsatz im Kosovo verlängert: Mit 489 Ja-Stimmen bei 66 Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen hat der Bundestag am 9. Juni die Beteiligung der Bundeswehr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) verlängert. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/6135) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/5706). Im Ausschuss hatten lediglich die Linksfraktion und ein Abgeordneter der Grünen gegen die Verlängerung votiert. Die Personalobergrenze verringert sich von 2.500 auf 1.850 Soldaten.
Bundeswehreinsatz im Libanon verlängert: Mit 484 Ja-Stimmen bei 80 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 9. Juni das Mandat bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) bis zum 30. Juni 2012 verlängert. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/6133) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/5864). Im Ausschuss hatten nur die Linksfraktion und ein Abgeordneter der Grünen gegen die Verlängerung votiert. Die Bundesrepublik beteiligt sich an dieser Mission im Libanon mit Marineeinheiten. Der Schwerpunkt des Mandats liegt in der Ausbildung der libanesischen Seestreitkräfte. Die personelle Obergrenze von 300 Soldaten und Soldatinnen wird beibehalten.
Schutz vor Krankenhausinfektionen: Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 9. Juni die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/5178) sowie der Buindesregierung (17/5708) in der vom Gesundheitsausschuss besschlossenen Fassung (17/6141) angenommen. Das Gesetz enthält neben Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene eine Reihe weiterer Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Neben dem Gesetzentwurf standen auch Anträge der Oppositionsfraktionen (SPD: 17/4452; Die Linke: 17/4489; Bündnis 90/Die Grünen: 17/5203) zur Abstimmung. Diese drei Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Während die Grünen und Die Linke wechselseitig ihre Anträge unterstützten, enthielt sich die SPD und stimmte lediglich für den eigenen Antrag.
Fortentwicklung des Emissionshandels: Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung (17/5296, 17/5711) zur Umsetzung der EU-Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates hat der Bundestag am 9. Juni mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion bei enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/6124) angenommen. Die Änderungsrichtlinie sieht unter anderem eine stärkere Harmonisierung des Emissionshandelssystems, eine Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten ab 2013 vor.
Situation in Weißrussland: Zur Situation in Weißrussland nach den Wahlen hat der Bundestag einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/6144) angenommen. Die Abgeordneten stellen darin fest, dass die Präsidentschaftswahlen in dem osteuropäischen Land weder frei noch fair verlaufen sind. Die Bundesregierung soll sich unter anderem für die Freilassung inhaftierter Demonstranten einsetzen sowie dafür, dass künftig friedliche Demonstrationen und Versammlungen nicht verboten werden.
Antrag zur Stammzellforschung abgelehnt: Die SPD konnte sich mit ihrer Forderung nach Ausweitung der Forschung an adulten Stammzellen (17/908) am 9. Juni im Bundestag nicht durchsetzen. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/3618) und lehnte den Antrag mit den Stimmen von Union und FDP gegen das Votum der drei Oppositionsfraktionen ab. Die SPD-Fraktion hatte ihre Forderung damit begründet, dass die adulte Stammzellforschung und die regenerative Medizin sich noch überwiegend im Stadium der Grundlagenforschung befänden. Klinische Studien deuteten aber darauf hin, dass es verschiedene gute Ansätze für interessante Heilungsstrategien gebe. Beispielsweise stellten adulte Stammzellen aus dem Knochenmark eine hochinteressante Quelle für neue Therapien zur Organregeneration dar.
Verbraucherrechte im Reiserecht: Mit den Stimmen von Union und FDP gegen das Votum der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag zur besseren Durchsetzung und Evaluation des Reiserechts abgelehnt (17/4041). Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 17/5562). Die Grünen hatten unter anderem gefordert, über das Verkehrsstatistikgesetz Daten wie Annullierungen und Verspätungen, Herabstufung und Nichtbeförderung statistisch zu erfassen und regelmäßig zu evaluieren.
Keine Unterstützung für türkische Gewerkschaften: Die Forderung der Linksfraktion (17/1101) an die Bundesregierung, sich gegen eine Kriminalisierung legitimer Arbeitnehmerproteste in der Türkei einzusetzen, hat der Bundestag am 9. Juni auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/2025) abgelehnt. Die Abgeordneten der Linksfraktion hatten zudem gefordert, die Bundesregierung solle die türkische Regierung zur Vorlage eines Beschäftigungsangebots an die Mitarbeiter des ehemals staatlichen Tabakkonzerns Tekel in Übereinstimmung mit international anerkannten Arbeits- und Vereinigungsrechten drängen. Den Antrag lehnten Union und FDP ab, SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Parlamentarische Begleitung der EU-Außenpolitik: Auf Empfehlung des Europaausschusses (17/6140) hat der Bundestag die Einrichtung einer Interparlamentarischen Konferenz zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beziehungsweise Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union befürwortet. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Antrag von CDU/CSU und FDP (17/5903). Die SPD enthielt sich. Abgelehnt wurden dagegen auf Anraten des Auswärtigen Ausschusses der SPD-Antrag "Für eine wirkungsvolle interparlamentarische Begleitung der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik im Geiste des Vertrages von Lissabon“ (17/5389, 17/6137) sowie der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Kriterien und Anforderungen für eine parlamentarische Beteiligung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU“ (17/5771, 17/6138).
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/4516) hat der Bundestag am 9. Juni Anträge der SPD zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften (17/2113) und der Linksfraktion zur "Öffnung der Ehe" (17/2023) abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/4516). Nach dem Willen der SPD sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Bereichen mit der Ehe gleichstellt und bestehende Benachteiligungen abschafft. Die Linksfraktion hatte gefordert, eingetragene Lebenspartnerschaften schrittweise abzuschaffen und die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
UN-Menschenrechtsrat: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag der SPD (17/5482) abgelehnt, der zum Ziel hatte, die “Chance zur Stärkung des UN-Menschenrechtsrates zu nutzen“. Die Grünen unterstützten die Initiative der SPD, Union und FDP lehnten sie ab. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zugrunde (17/6078). Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, alle Maßnahmen zu unterstützen, die die Funktionsweise und die Effizienz des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen verbessern können. Auch sollte sich die Regierung dafür einsetzen, dass bei unverändertem Status des Menschenrechtsrates als Nebenorgan der UN-Generalversammlung sein Verhältnis zum UN-Sicherheitsrat gestärkt wird.
Anträge zu Rüstungsexporten abgelehnt: Abgelehnt hat der Bundestag am 9. Juni mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der Linksfraktion (17/2481), Rüstungsexporte in Staaten des Nahen Ostens einzustellen, die militärische Zusammenarbeit zu beenden und eine atomwaffenfreie Zone zu befördern. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4508). Keine Mehrheit fanden auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/5823) auch Anträge der SPD (17/5054), der Linksfraktion (17/5039) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/5204). Die SPD wurde bei Enthaltung der Linksfraktion von den Grünen unterstützt, die Koalition lehnte ihren Antrag ab. Sie trat für eine restriktive Genehmigungspraxis bei Rüstungsexporten und eine frühzeitige Einbeziehung des Deutschen Bundestages, für die Kontrolle des Endverbleibs der Rüstungsgüter und für weniger Exportgenehmigungen bei Kleinwaffen ein. Darüber hinaus wollte sie über ein Waffenhandelsabkommen verhandeln und völkerrechtlich bindende Richtlinien für Rüstungsexporte erwirken, bei europäischen Harmonisierungen deutsche Standards beibehalten und rüstungsindustrielle Kapazitäten zurückführen. Die Linke, deren Antrag alle übrigen Fraktionen ablehnten, setzte sich für einen Gesetzentwurf zur Regelung des Verbots von Rüstungsexporten ein und dafür, dass deutsche Waffen nicht verwendet werden, um Aufstände und Proteste gegen autokratische Regime und Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt niederzuschlagen. Den Antrag der Grünen unterstützte die SPD, Die Linke enthielt sich, Union und FDP lehnten ihn ab. Sie wollten die Rüstungsexportgenehmigungen für die Firma Heckler & Koch GmbH bis zum Abschluss sämtlicher Strafverfahren aussetzen und die Einhaltung der Konditionen zukünftiger Waffenexportgenehmigungen überprüfen.
Nuclear Suppliers Group: Abgelehnt hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5374), die Aufnahme Indiens in die sogenannte Nuclear Suppliers Group zu verhindern. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/6139). Die Opposition stimmte geschlossen für den Antrag. Die Nuclear Suppliers Group ist Teil des internationalen Nichtverbreitungsregimes, dessen Kern der Atomwaffensperrvertrag ist, dem zurzeit 189 Staaten angehören. Nicht dabei sind Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel. Die Gruppe will durch abgestimmte Richtlinien und Kontrollen für den Export die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen verhindern. Sie hatte 2008 mit Zustimmung der Bundesregerung eine Ausnahmeregelung für Lieferungen an Indien beschlossen, das nicht Mitglied des Atomwaffensperrvertrages ist.
Maritime Wirtschaft stärken: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel "Die Zukunftsfähigkeit der maritimen Wirtschaft als nationale Aufgabe“ (17/5770) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/6028 Buchstabe a) angenommen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die maritime Wirtschaft zu stärken, und zwar durch Förderung des maritimen Standorts, der Schiffbau- und Zulieferindustrie, der Hafenwirtschaft und Logistik, der Schifffahrt, der maritimen Technologien, des Ausbaus der Offshore-Windenergie, des Klima- und Umweltschutzes, der Sicherheit des internationalen Schiffsverkehrs und der Möglichkeiten der Behörden, Gefahren auf der Nord- und Ostsee abzuwehren.
Bundes-Tierärzteordnung geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 9. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (17/5804) in der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung (17/6106) verabschiedet. Die Änderung war erforderlich, da die EU-Kommission 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet hatte, weil die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen "nicht sachgerecht“ in deutsches Recht umgesetzt worden sei. In dem Gesetz hat die Regierung nun Präzisierungen in der Bundes-Tierärzteordnung vorgenommen. Brüssel hatte unter anderem Vorschriften über die Voraussetzungen für die Anerkennung heilberuflicher Ausbildungen beanstandet, die nach EU-Recht reglementiert sind, nach dem Berufsanerkennungssystem aber nicht automatisch, sondern nur nach einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall anerkannt werden können.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 269 bis 277 übernommen (17/5919, 17/5920, 17/5921, 17/5922, 17/5923, 17/5924, 17/5925, 17/5926, 17/5927). (vom/ah/eis)