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Mit Anziehen der Konjunktur will die Bundesregierung die Arbeitsmarktpolitik effizienter gestalten und stellt dafür verschiedene Förderinstrumente auf den Prüfstand. Deshalb will der Bundestag am Freitag, 1. Juli 2011, in einer rund 45-minütigen Debatte ab 12.30 Uhr in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Regierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) beraten. Die Novelle soll den Jobcentern vor Ort mehr Kompetenzen und Entscheidungsspielräume geben. Gleichzeitig werden Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und der Eingliederung für Langzeitarbeitslose gekürzt. Mit dem Gesetz würden die Voraussetzungen für einen effektiven und effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente geschaffen, heißt es in dem Regierungsentwurf.
Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprechen dagegen von einem Kahlschlag bei der Arbeitsförderung. Sie befürchten eine Verschlechterung der Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt besonders von Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren Erwerbslosen.
Bündnis 90/Die Grünen kritisieren in einem eigenen Antrag (17/6319): "Arbeitslose, die nicht kostengünstig und kurzfristig zu vermitteln sind, werden von der Bundesregierung abgeschrieben." Die Grünen verlangen, dass die Kürzungen für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit zurückgenommen werden und plädieren für die Einrichtung eines sozialen Beschäftigungssektors für Menschen, die keine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Ihr Antrag "Arbeitsmarktpolitik - In Beschäftigung und Perspektiven investieren statt Chancen kürzen" soll zusammen mit dem Gesetzentwurf der Regierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden
Die SPD-Fraktion kritisiert, dass mit der Gesetzesnovelle eine Arbeitsmarktpolitik nach Kassenlage vorgenommen werde. Notwendig sei eine Arbeitsmarktpolitik, die Bildung und berufliche Qualifizierung in den Mittelpunkt stellt, schreiben die Abgeordneten.
Die SPD-Fraktion will in der Sitzungswoche vom 4. Juli in einem eigenen Antrag zu dem Regierungsvorhaben Stellung nehmen.
Die Fraktion Die Linke hatte bereits im April auf das Gesetzesvorhaben reagiert (17/5526) und eine Reform der Arbeitsmarktinstrumente gefordert, "die nicht auf Billigmaßnahmen und Vermittlung in prekäre Beschäftigung" setzen.
Auch die Linksfraktion kritisiert die Kürzungen bei der Weiterbildung, obwohl erwiesen sei, dass Qualifizierungsmaßnahmen wirkungsvoll die Eingliederungschancen erhöhten.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Gründungszuschuss für Arbeitslose neu justiert und von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Diese Änderungen sollen zu Einsparungen von 1,03 Milliarden Euro im kommenden Jahr und 1,33 Milliarden Euro 2013 führen.
Neu geordnet wird auch der öffentliche Beschäftigungssektor. So sollen Ein-Euro-Jobs nachrangig ausgestaltet werden, da diese reguläre Arbeitsplätze verdrängten und sehr kostenintensiv seien. Den Angaben zufolge gab es 2010 rund 300.000 Ein-Euro-Jobber, die den Staat rund eine Milliarde Euro kosteten. Aber nur ein Drittel der Ausgaben sei an die Arbeitslosen gegangen, schreibt das Bundesarbeitsministerium. Zwei Drittel der Kosten seien den Trägern der Maßnahme zugute gekommen.
Gleichzeitig soll den Fallmanagern in den Jobcentern mehr Eigenverantwortung übertragen und größere Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen wie Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahmen werden stärkeren Qualitätskontrollen unterzogen.
Mit dem Gesetz werden die Arbeitsmarktinstrumente einfacher, transparenter und übersichtlicher geregelt, heißt es in dem Regierungsentwurf. Zudem sollen damit die 2010 vereinbarten Einsparungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 und von jeweils drei Milliarden Euro ab dem Jahr 2013 erreicht werden. Da allein im vergangenen Jahr 700.000 neue sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden seien, werde bei der BA auch Personal eingespart werden können. (sn)