Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv > Übergabe 24. Datenschutzbericht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat seinen 24. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012 (17/13000) am Mittwoch, 24. April 2013, an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Obwohl "wir uns auf das Wichtigste beschränkt haben", so Schaar, sei der Bericht aufgrund der vielen Themen wieder etwas dicker geworden. Der Bundestagspräsident führte dies darauf zurück, dass die Datenmenge wächst. Er äußerte die Hoffnung, das der nächste, 25. Tätigkeitsbericht als "Jubiläumsband" auch den Zeitraum der vergangenen 20 bis 25 Jahre zum Gegenstand haben werde.
Auf die Frage Lammerts nach den "besonderen Auffälligkeiten" dieses Berichts sagte Schaar, der europäische Datenschutz trete stärker in den Vordergrund. Man könne Datenschutz nicht mehr allein national denken. Zum anderen werde relativ viel über Datenschutz gesprochen, doch ziehe die Regierung nicht unbedingt die Konsequenzen aus der Diskussion, "die ich mir wünschen würde".
Mit Blick auf Datensammlung, -vermittlung und -aufbereitung gebe es Konflikte zwischen Schutzrechten auf der einen und der Aufklärungsintensität auf der anderen Seite, betonte der Bundestagspräsident. Schaar habe eine der beiden Seiten zu vertreten. "Dass Sie das tun, ist Ihre Aufgabe", für die er sich bedanke und alles Gute wünsche, sagte Norbert Lammert.
Der Datenschutzbeauftragte weist in seinem Bericht unter anderem darauf hin, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz in diesem Frühjahr nach Kritik endgültig ad acta gelegt worden sei und Beschäftigte damit weiterhin ohne angemessenen gesetzlich Schutz gegen Bespitzelung am Arbeitsplatz blieben.
Die Modernisierung des deutschen Datenschutzrechts sei unter Berufung auf die Diskussion auf EU-Ebene nicht weiterbetrieben worden. Dabei würden die neuen europäischen Regelungen frühestens 2015 in Kraft treten. Auch habe eine umfassende unabhängige Evaluation der Sicherheitsgesetz nicht stattgefunden. Dennoch seien die Sicherheitsbehörden im Berichtszeitraum mit zusätzlichen Befugnissen und Dateien ausgestattet worden.
Das 2010 angekündigte Rote-Linien-Gesetz zur Begrenzung der Datenerhebung und Profilbildung im Internet habe die Bundesregierung nicht weiterverfolgt. Stattdessen setze sie nun offenbar alle Hoffnung in die Selbstregulierung der Wirtschaft.
Die Stiftung Datenschutz, die in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll, ist hinsichtlich ihrer Gremienbesetzung nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten sehr wirtschaftslastig. Ihr Finanzrahmen sei so knapp bemessen, dass ie auf Zuschüsse von unternehmen angewiesen sei. Es stelle sich die Frage, wie sie ihre Aufgaben unter diesen Bedingungen mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen soll.
Die wichtigsten Datenschutzdiskussionen fänden derzeit auf europäischer Ebene statt, heißt es weiter. Das von der EU-Kommission vorgelegte Reformpaket zum Datenschutz bietet die Chance, den Datenschutz zeitgemäß zu gestalten und die Datenschutzvorgaben effektiver durchzusetzen. Schaar erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich in diesem europäischen Gesetzgebungsprozess für ein hohes und effektvolles Datenschutzniveau engagiert und konstruktiv einbringt.
Außereuropäische Unternehmen müssten sich an das europäische Datenschutzrecht halten, wenn sie ihre Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten und dabei personenbezogene Daten von Europäerinnen und Europäern verarbeiten wollen.
Ebenso müsse die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden sowohl gegenüber nationalen Regierungen als auch gegenüber der Europäischen Kommission gewährleistet bleiben, so Schaar. Die Datenschutzbehörden müssten die Möglichkeit haben, Verstöße wirksam zu ahnden, vor allem durch Geldbußen, die sich an der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Unternehmen orientieren.
Gestärkt werden müsse der technologische Datenschutz. Schaar tritt dafür ein, dass der Zusammenführung von personenbezogenen Daten zu Profilen und deren Nutzung enge Grenzen gesetzt werden.
Angesichts des zunehmenden Datenaustauschs zwischen den europäischen Sicherheitsbehörden müsse es auch hier europaweite Mindeststandards für den Datenschutz geben, ohne das deutsche Datenschutzniveau zu gefährden. Der von Brüssel vorgeschlagenen Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz komme hier besonderes Gewicht zu. Der Richtlinienentwurf müsse aber erheblich nachgebessert werden.
Die 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten haben den Angaben zufolge nach 106 Kontrollen bei öffentlichen Stellen des Bundes 15 Beanstandungen ausgesprochen. 9.729 Bürgerinnen und Bürger hätten sich 2011 und 2012 an den Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt. (vom/24.04.2013)