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Die "vertrauliche Geburt" ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 13. Mai 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Gegenstand der Anhörung mit elf Sachverständigen sind die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/12814) sowie der Bundesregierung (17/13062) zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sowie eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum "Problem der anonymen Kindesabgabe" (17/190).
Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung wollen es Frauen ermöglichen, ihre Kinder in Notlagen vertraulich zur Welt zu bringen. Vorgesehen ist zudem der Ausbau von umfassenden und ergebnisoffenen Beratungen für schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Chancen für ein Leben mit ihrem Kind zu ermöglichen. Erst nach diesen Beratungen soll den Frauen die vertrauliche Geburt angeboten werden.
Ziel der Entwürfe ist es, die Zahl der nach der Geburt ausgesetzten oder getöteten Kinder zu verringern. In Deutschland werden jährlich etwa 20 bis 35 Kinder direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet, heißt es im Gesetzentwurf. Die vertrauliche Geburt soll zudem eine Alternative zu den sogenannten Babyklappen bieten.
Vorgesehen ist, dass die schwangere Frau ihr Kinder unter Angabe eines Pseudonyms entbinden kann. Ihre richtigen Personaldaten sollen zwar vertraulich aufgenommen, aber bis zum 16. Lebensjahr versiegelt aufbewahrt werden. Das Kind soll in aller Regel zur Adoption freigegeben werden. Mit 16 Jahren soll das Kind dann erfahren dürfen, wer seine leibliche Mutter ist, wenn diese dagegen nicht Widerspruch einlegt.
Der Deutsche Ethikrat hat empfohlen, die Babyklappen aufzugeben und die öffentlichen Informationen über Hilfsangebote für Frauen in Notsituationen zu verbessern. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not zu jeder Tages- und Nachtzeit "niederschwellig" erreichbar sind. Dazu gehöre etwa die Vermittlung einer Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung. (vom/30.04.2013)
Zeit: Montag, 13. Mai 2013, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.