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Bundesbehörden sollen nach dem Willen der SPD gesetzlich zu Presseauskünften verpflichtet werden. © picture alliance/Bildagentur-online
Die SPD will die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse gesetzlich verankern. Ihr Gesetzentwurf (17/12484) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses mit sechs Sachverständigen am Montag, 13. Mai 2013. Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.
Die Sitzung wird am Montag zeitversetzt von 17 bis 19 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die SPD will regeln, dass Bundesbehörden gegenüber Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn der Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgegenstehen. Auskünfte sollen nur verweigert werden können, wenn dadurch schwebende Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert würden, schutzwürdige Privatinteressen verletzt würden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen das öffentliche Interesse gefährden oder schädigen würde.
Die Fraktion verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013, in dem die Richter festgelegt haben, dass die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Deshalb müsse der Bund gesetzliche Regelungen erlassen, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden zu klären. (vom/30.04.2013)
Zeit: Montag, 13. Mai 2013, 14:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.