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Mit der Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken befasst sich eine Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 15. Mai 2013. Im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes sollen die 15 Sachverständigen Auskunft geben vor allem zum fragwürdigen Abschluss von Kaufverträgen bei Werbeanrufen, zu missbräuchlichen Abmahnungen auf Kosten von Bürgern und zu überzogenen Inkassogebühren. Dem Hearing liegen Gesetzentwürfe der Regierung und der Länderkammer sowie Anträge der Linksfraktion und der Grünen-Fraktion zugrunde. Die Anhörung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 17.15 Uhr im Raum E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13057) sieht unter anderem eine Untersagung von Werbeanrufen durch automatische Anrufmaschinen vor. Zudem sollen Verträge, die am Telefon zu Gewinnspieldiensten vereinbart werden, ungültig sein, wenn sie nicht zusätzlich schriftlich bestätigt werden.
Überdies nimmt die Regierung überzogene Abmahnkosten ins Visier: Bei der ersten Abmahnung soll der Streitwert in der Regel auf 1.000 Euro beschränkt werden. Auf diese Weise würde die erste Urheberrechtsverletzung durch illegale Downloads nicht zu übertriebenen Abmahnkosten führen.
Allerdings soll es im Einzelfall Ausnahmen von der Begrenzung des Regelstreitwerts auf 1.000 Euro geben können. Aus Sicht der Opposition sind die im Entwurf der Koalition vorgesehenen Regelungen lückenhaft und nicht konsequent genug.
Gegen die Übervorteilung von Verbrauchern beim Abschluss von Kaufverträgen am Telefon richtet sich ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/6482). Die Länderkammer weist darauf hin, dass man dieses Problem mit Hilfe von Gesetzesverschärfungen aus dem Jahr 2009 nicht in den Griff bekommen habe.
Die neuen Regelungen sollen Unternehmen das Leben erschweren, die Bürgern am Telefon bei Werbeanrufen Kaufverträge aufdrängen oder unterschieben wollen. Solche Abschlüsse sollen laut Bundesrat einer "formbedürftigen Bestätigung" unterliegen und deshalb nur rechtswirksam werden, wenn sie nachträglich schriftlich vereinbart werden.
Die Regierung befürwortet im Prinzip den Vorstoß der Länderkammer, sieht aber Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der geplanten Regelungen, wie es in einer Stellungnahme heißt.
Die Konsumenten besser vor überzogenen Inkassogebühren schützen will die Linksfraktion. In einem Antrag (17/9746) werden "unseriöse Inkassounternehmen" kritisiert, die mit "rechtsstaatlich bedenklichen
Drohgebärden oder Drohungen" Zahlungen eintreiben wollten, die meist ungerechtfertigt seien.
Solche Forderungen basierten häufig "auf untergeschobenen Verträgen aus unlauterer Telefonwerbung oder Kostenfallen im Internet". Gebühren und Zusatzkosten von Inkassodiensten blähten Hauptforderungen besonders bei Bagatellrechnungen "extrem" auf, moniert Die Linke.
Die Fraktion fordert eine Obergrenze für die von Inkassounternehmen erhobenen Gebühren: Die von Schuldnern zu entrichtenden Gebühren dürften höchstens 20 Prozent der Hauptforderung für Bearbeitungskosten und die beiden ersten Mahnungen betragen, insgesamt soll die Summe von 100 Euro nicht überschritten werden dürfen. Zudem will Die Linke Inkassounternehmen durch Behörden besser kontrollieren lassen.
Den Missbrauch des Abmahnwesens eindämmen wollen Anträge der Linken (17/6483) und der Grünen (17/12620). Die Linke spricht von jährlich mehreren Hunderttausend Abmahnungen mit einem Volumen von rund einer halben Milliarde Euro bei Urheberrechtsverletzugen in Tauschbörsen. Eine "Abmahnindustrie"
habe auf diese Weise ein "einträgliches Geschäft" entwickelt.
Auch die Grünen beklagen, dass die "außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und die Eintreibung von Vertragsstrafen zu einer eigenständigen Einnahmequelle und einem prosperierenden Geschäftsmodell" geworden seien. Neben dem Problembereich des Urheberrechts sei eine weitere Ursache die Ausweitung des Onlinehandels.
Aus Sicht der Linken dürfen sich im Falle von Abmahnungen Schadensersatzansprüche nur noch gegen "vorsätzlich handelnde Unternehmer" richten, auch sollen Streitwerte gemindert werden. Die Grünen fordern
Änderungen bei den Gesetzen zum Urheberrecht, zu Gerichtskosten, zum unlauteren Wettbewerb und zum Unterlassungsklagengesetz. (kos/06.05.2013)
Zeit: Mittwoch, 15. Mai 2013, 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.