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Der Unterausschuss Neue Medien des Ausschusses für Kultur und Medien thematisiert in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 13. Mai 2013, mit vier Sachverständigen die Voraussetzungen für die Beförderung neuer Geschäftsmodelle im Bereich des mobilen Internets, die gesetzliche Störerhaftung sowie Haftungsunterschiede bei privater und gewerblicher Nutzung offener WLANs (Wireless Local Area Network – drahtloses lokales Netzwerk). Die Sitzung unter Vorsitz von Sebastian Blumenthal (FDP) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal 4.400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Die Abgeordneten erörtern Potenziale der WLAN-Netze im Rahmen der digitalen Infrastruktur und informieren sich über den Stand des Breitbandausbaus in Deutschland und Initiativen zur Gründerförderung. Dazu gibt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto (FDP), einen Sachstandsbericht ab.
Grundlage der Anhörung sind der Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (17/11137) im Hinblick auf die Störerhaftung und der SPD-Antrag "Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen" (17/11145).
Die Linke will Betreiber von WLAN-Netzen von der sogenannten Störerhaftung freistellen. Damit solle die Neigung privater und gewerblicher WLAN-Betreiber gestärkt werden, ihre Netze für die gelegentliche Mitbenutzung durch Dritte zu öffnen.
Derzeit riegelten die Betreiber ihre Netze so gut wie möglich durch Verschlüsselung ab, um sich nicht dem Risiko der Störerhaftung auszusetzen und um nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter in Anspruch genommen zu werden, heißt es. Besondere Gefahren würden in Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen bestehen, deren Kosten oftmals vierstellige Beträge erreichten.
Auch die SPD will das Potenzial von WLAN-Netzen für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser nutzen und das Haftungsrisiko für die Betreiber beschränken. Dazu solle die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden.
Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge hätten oft Probleme wegen der "Störerhaftung", falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden, schreibt die Fraktion. (vom/07.05.2013)
Zeit: Montag, 13. Mai 2013, 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400
Interessierte Besucher können sich bis Freitag, 10. Mai, unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (Telefon: 030/227-37773, E-Mail: kulturausschuss@bundestag.de).
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.