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Der Rechtsausschuss beschäftigt sich mit dem Patentschutz für Computersoftware. © picture-alliance/chromorange
Den Gefahren, die den Entfaltungsmöglichkeiten von Softwarefirmen durch den Patentschutz drohen, widmet sich eine Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 13. Mai 2013. Im Mittelpunkt der Erörterungen steht dabei die Forderung, die wirtschaftlichen Verwertungsrechte von Software durch das Urheberrecht weiterhin zu gewährleisten und nicht durch eine weit gefasste Patentierung von Software zu unterlaufen. Dem Hearing liegt ein entsprechender Antrag (17/13086) zugrunde, den die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen gemeinsam eingebracht haben.
Die öffentliche Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 16 Uhr im Raum 4.300 im Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Zu der Anhörung sind neun Sachverständige geladen, unter ihnen Vertreter des Bundesverbandes Informations- und Kommunikationstechnologie, des Bundesverbands IT-Mittelstand und des Siemens-Konzerns.
In ihrem Antrag betonen die vier Fraktionen, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die Software entwickeln, maßgeblich vom Urheberrecht abhänge. Letzteres stelle sicher, "dass den Softwareentwicklern die wirtschaftlichen Erträge ihrer Programme zufließen". In diesem Sinne garantiere auch das Patentrecht auf
deutscher wie auf europäischer Ebene, dass Computerprogramme "als solche" vom Patentschutz auszunehmen sind.
Dieser Grundsatz wird indes laut Antrag durch das auch durch entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofs gestützte Vorgehen des Europäischen Patentamts (EPA) ausgehöhlt, auf der Basis weit gefasster Definitionen des Begriffs "Technik" im Zusammenhang mit Software immer mehr Computerprogramme zu patentieren, darunter sogar Lehren zur reinen Datenverarbeitung.
Die vier Fraktionen verweisen auf Schätzungen wonach die Zahl der vom EPA erteilten Patente, die sich auf Software beziehen, mittlerweile im "hohen fünfstelligen Bereich" liege.
Union, SPD, FDP und Grüne beklagen, dass als Folge dieses weit gefassten Patentschutzes betroffene Softwareentwickler "faktisch die urheberrechtlich vorgesehenen Verwertungsrechte an ihren selbst geschaffenen Computerprogrammen" verlören und unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt seien.
Gesamtwirtschaftlich führe dies zu "Monopolisierungstendenzen" im Softwaresektor mit negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt, auch werde die Innovationsdynamik gehemmt. Leistungsfähige
Informationssysteme seien aber eine unverzichtbare Basis der Wissens- und Informationsgesellschaft.
Um solchen negativen Trends entgegenzuwirken, wollen die vier Fraktionen den Patentschutz für Software spürbar eindämmen. Im Prinzip müsse die Regel gelten, dass Computerprogramme als solche von einer Patentierbarkeit auszunehmen sind und dass sich ein patentrechtlicher Schutz auf wenige, sehr spezifische Fälle
beschränken müsse.
Dazu präsentieren Union, SPD, FDP und Grüne eine Reihe von Detailregelungen zur Ausgestaltung der entsprechenden Gesetze. In diesem Zusammenhang macht sich der Antrag auch dafür stark, "dass alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open-Source-Projekte durch patentrechtliche Bestimmungen möglichst nicht beeinträchtigt werden". (kos/07.05.2013)
Zeit: Montag, 13. Mai 2013, 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.