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An den Plenarsitzungstagen von Mittwoch, 15. Mai, bis Freitag, 17. Mai 2013, entscheidet der Bundestag unter anderem über Gesetzentwürfe zur Finanzmarktregulierung, die Fortführung des Antipirateneinsatzes der Bundeswehr sowie Oppositionsanträge zum Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht. Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) gibt am Donnerstag, 16. Mai, eine Regierungserklärung zur Neuausrichtung der Bundeswehr ab. Der Sitzungstag am Freitag, 17. Mai, beginnt mit einer Regierungserklärung von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) zur nuklearen Entsorgung. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Plenarsitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen.
Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Regierungserklärung zur Neuausrichtung der Bundeswehr: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der Abgabe einer 20-minütigen Regierungserklärung durch Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) zu Stand und Perspektive der Neuausrichtung der Bundeswehr. Im Verlauf der sich anschließenden anderthalbstündigen Aussprache diskutieren die Abgeordneten auch über die Antwort der Bundesregierung (17/13254) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/9620). Darin verweist die Regierung unter anderem darauf, dass die Einbindung der Bundeswehr in multinationale Bündnisstrukturen "fester Bestandteil der Neuausrichtung ist". So sei etwa die Aufgabe, im Rahmen der eingegangenen Verpflichtungen in der Nato Ressourcen für einen Beitrag zur Nato-Raketenabwehr bereitzustellen, in den Leitlinien zur Neuausrichtung der Bundeswehr vorgegeben, schreibt die Bundesregierung.
Bildungspolitik: Die Bildungspolitik steht ab 11.10 Uhr im Mittelpunkt des Interesses. Den Parlamentariern liegen zwei Anträge der SPD-Fraktion vor, die 90 Minuten lang in erster Lesung beraten werden. Darin fordern die Sozialdemokraten zum einen, die Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle zu verbessern. Außerdem plädiert die Fraktion für eine moderne Integrationspolitik, die zu mehr Chancengleichheit führen könne.
Finanzmarktregulierung: Über das von der Bundesregierung vorgelegte sogenannte CRD-IV-Umsetzungsgesetz entscheiden die Abgeordneten im Anschluss an die um 13.15 Uhr beginnende 75-minütige Debatte. Mit dem Gesetz sollen die Basel-III-Reglungen national umgesetzt werden. Mit diesen neuen Eigenkapitalregeln sollen die Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen werden und Banken sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können, schreibt die Regierung. Banken müssten danach ihre eingegangenen Risiken besser überwachen und kontrollieren. Abgestimmt wird auch über die Entwürfe für ein AIFM-Umsetzungsgesetz (17/12294) und ein AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (17/12603, 17/13036). Während letzterer Entwurf Regelungen zur Einschränkung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht vorsieht, soll mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz Investmentfonds reguliert und Hedgefonds für Privatanleger verboten werden.
Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten: Ab 14.40 Uhr debattieren die Abgeordneten über einen Antrag der Linksfraktion mit der Forderung, für alle Kinder und Jugendlichen eine hochwertige und unentgeltliche Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten zu gewährleisten (17/11880). Die Fraktion fordert darin die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu übernehmen. Der Bund soll dafür nach den Vorstellungen der Linksfraktion pauschal mindestens vier Euro je Kind und Tag zur Verfügung stellen. Nach 45-minütiger Debatte wird über die Vorlage abgestimmt.
EU-Beitritt Kroatiens: Die Bundesregierung will die Aufnahme Kroatiens in die Europäische Union ratifizieren. Über zwei dazu vorgelegte Gesetzentwürfe (17/11872, 17/12769) entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 15.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte in namentlicher Abstimmung. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten am 9. Dezember 2011 einen Vertrag unterzeichnet, mit dem Kroatien als 28. Mitgliedstaat in die Europäische Union aufgenommen wird – unter der Voraussetzung, dass bis 1. Juli 2013 alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert haben. Ebenfalls abgestimmt wird über Anträge der SPD-Fraktion (17/12182) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12821). Während die Sozialdemokraten fordern, den EU-Beitritt Kroatiens "zum Erfolg zu führen", sprechen sich die Grünen in ihrer Vorlage dafür aus, die Zivilgesellschaft stärker an Beitrittsprozessen zu beteiligen.
Schutz bei Gewalt gegen Frauen: Um 16.20 Uhr beginnt die erste Lesung zu einem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag (17/12850) mit dem Ziel, einen effektiven Schutz bei Gewalt gegen Frauen zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird in der Vorlage unter anderem dazu aufgefordert, die notwendigen Konsequenzen aus den von ihr und anderen zu dem Thema vorgelegten Berichten zu ziehen und innerhalb einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf hinzuwirken, dass die Ausgestaltung und Finanzierung des Unterstützungsnetzes bundesweit bedarfsgerecht geregelt wird. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Gewalt gegen Frauen kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem sei. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit sei daher eine staatliche Verpflichtung. Die Finanzierung des Unterstützungsnetzes müsse infolge dessen bundeseinheitlich und bedarfsgerecht geregelt werden, fordert die Fraktion.
Bundeswehreinsatz gegen Piraten: Über die Fortführung des Engagements der Bundeswehr im Rahmen des Atalanta-Einsatzes zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 17 Uhr beginnende halbstündige Debatte in namentlicher Abstimmung. Wie aus dem von der Bundesregierung dazu vorgelegten Antrag (17/13111) hervorgeht, umfasst das Einsatzgebiet die somalischen Küstengebiete und inneren Küstengewässer sowie die Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer innerhalb der Region des Indischen Ozeans. Hinzu komme der Luftraum über diesen Gebieten. Zudem dürften deutsche Einsatzkräfte bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen die Ausrüstung der Piraten am Strand vorgehen, würden hierfür aber nicht am Boden eingesetzt, heißt es in der Vorlage weiter.
Managergehälter: Ab 17.50 Uhr diskutiert der Bundestag über Managergehälter. Grundlage der Debatte sind Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13239), in denen eine Begrenzung der "exorbitanten Gehälter" gefordert wird. Insbesondere die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Gehälter soll eingeschränkt werden, heißt es in der Vorlage der Grünen. Für die erste Lesung der Anträge sind 30 Minuten eingeplant.
Straßenverkehrsrecht: Im Anschluss an die um 18.30 Uhr beginnende 30-minütige Debatte stimmt der Bundestag über die von der Bundesregierung geplante Veränderung des Punktesystems im Straßenverkehr ab. Laut dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/12636) soll es im Punktesystem zukünftig nur noch drei Kategorien geben: Ein Punkt bei verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte bei besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Ziel der Neuregelung ist es laut Regierung, das System einfacher und transparenter zu gestalten.
Informationsfreiheit und Transparenz: Die SPD-Fraktion will Informationsfreiheit und Transparenz stärken. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf wird ab 19.10 Uhr beraten. Für die erste Lesung der Vorlage sind 30 Minuten eingeplant.
Regulierung im Eisenbahnbereich: Über den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (17/12726) diskutieren die Parlamentarier ab 19.50 Uhr. Die Regierungsvorlage sieht vor, die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur zu regulieren, den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu verbessern und die Befugnisse der Bundesnetzagentur zu stärken. Ziel ist es laut Bundesregierung, den Wettbewerb auf der Schiene zu stärken und die Effizienz im Eisenbahnsektor zu steigern. Über die Vorlage wird nach halbstündiger Debatte abgestimmt.
Überprüfung der Namen von Bundeswehrkasernen: Ab 20.30 Uhr diskutieren die Abgeordneten über die in einem gemeinsamen Antrag von Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11208) erhobene Forderung nach einer Überprüfung der Namen von Bundeswehrkasernen. Diese sollen nach den Vorstellungen der Fraktionen "gemäß der Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege der Bundeswehr überprüft und gegebenenfalls geändert werden". Zur Begründung der Initiative wird darauf hingewiesen, dass Bundeswehreinrichtungen nach wie vor die Namen führender Militärrepräsentanten des nationalsozialistischen Regimes tragen würden. Für die im Anschluss an die halbstündige Debatte anstehende Abstimmung empfiehlt der Verteidigungsausschuss in seiner Beschlussvorlage (17/11724) die Ablehnung des Antrags.
Regelung der vertraulichen Geburt: Im Anschluss an die um 21.10 Uhr stattfindende 30-minütige Debatte stimmt der Bundestag über Gesetzentwürfe zur Regelung der vertraulichen Geburt ab. In den von den Koalitionsfraktionen (17/12814) und der Bundesregierung (17/13062) wortgleich eingebrachten Entwürfen ist vorgesehen ist, dass schwangere Frauen ihr Kind unter Angabe eines Pseudonyms entbinden können. Zugleich sollen die richtigen Personaldaten vertraulich aufgenommen und bis zum 16. Lebensjahr versiegelt aufbewahrt werden. Das Kind soll in aller Regel zur Adoption freigegeben werden. Mit 16 Jahren soll das Kind dann erfahren dürfen, wer seine leibliche Mutter ist, wenn diese dagegen nicht Widerspruch einlegt. Ebenfalls diskutiert wird die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur anonymen Kinderabgabe (17/190). Das Gremium spricht sich dafür aus, die Babyklappen aufzugeben und die öffentlichen Informationen über Hilfsangebote für Frauen in Notsituationen zu verbessern. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not zu jeder Tages- und Nachtzeit "niederschwellig" erreichbar sind, fordert der Ethikrat.
Rente für Dopingopfer: DDR-Dopingopfer sollen eine Rente erhalten. Diese Forderung erhebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag, der ab 21.50 Uhr auf der Tagesordnung steht. Vorgesehen ist ein Betrag von "mindestens 200 Euro", schreiben die Abgeordneten, die zugleich anregen, den anspruchsberechtigten Personenkreis aus dem Dopingopfer-Hilfegesetz dahingehend zu beschränken, dass die erstmalige Verabreichung der Dopingsubstanz vor Eintritt der Volljährigkeit erfolgt sein muss. Außerdem soll ihrer Ansicht nach die Gewährung der Leistung nicht von der Inanspruchnahme der Einmalzahlung nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz abhängig gemacht werden. Die Antragsmöglichkeit solle zudem dauerhaft gewährleistet und nicht zeitlich eingegrenzt werden. Eine halbe Stunde ist für die erste Lesung des Antrags vorgesehen.
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens: Ab 22.30 Uhr debattiert der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" (17/11268). Dadurch soll es Schuldnern erstmals möglich werden, ein Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", heißt es in dem Entwurf. Damit werde ein Anreizsystem eingeführt, "von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können", schreibt die Regierung weiter. Nach 30-minütiger Debatte stimmen die Parlamentarier über die Vorlage ab.
Justizkostenrecht: Mehrere Gesetzentwürfe zum Justizkostenrecht stehen ab 23.10 Uhr auf der Tagesordnung. Die von der Bundesregierung eingebrachten Vorlagen sehen zum einen die Anhebung der Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren vor (17/11471) und sollen zum anderen ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenwirken (17/11472). Bei der sich an die halbstündige Debatte anschließenden Abstimmung entscheiden die Abgeordneten auch über drei vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwürfe. Darin wird zum einen gefordert, Leistungen der Prozesskostenhilfe "auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zu begrenzen" (17/1216). Außerdem legen die Länder mit Verweis auf "dramatisch gestiegene Kosten", eine Novelle des Beratungshilfegesetzes (17/2164) vor, in der unter anderem eine "angemessene Erhöhung" der Eigenbeteiligung des Rechtsuchenden geplant ist. Schließlich ist mit dem Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherkostenrechtes (17/5313) die Einführung einer Erfolgsgebühr geplant, um zu einem geordneten Wettbewerb zwischen Gerichtsvollziehern zu gelangen und die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen, wie der Bundesrat schreibt.
Stärkung der Rechte intersexueller Menschen: Mit dem Ziel der Stärkung der Rechte intersexueller Menschen haben die Oppositionsfraktionen jeweils eigene Anträge vorgelegt, die ab 23.50 Uhr beraten werden. Eine halbe Stunde ist für die erste Lesung der Vorlagen (SPD: 17/13253; Die Linke: 17/12859; Bündnis 90/Die Grünen: 17/12851) eingeplant.
Kostenbeteiligung in der Kinder und Jugendhilfe: Um 0.30 Uhr beginnt die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit dem Ziel, das Recht der Kostenbeteiligung in der Kinder und Jugendhilfe weiterzuentwickeln (17/13023). Eine Weiterentwicklung sei nötig, um sicherzustellen, dass die ursprünglich mit der Reform der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe verbundene Intention der Verwaltungsvereinfachung zum Tragen kommt, schreibt die Regierung zur Begründung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Regelungen zur Kostenbeitragserhebung für vollstationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe an die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen anzupassen. Ebenfalls beraten wird über den 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (17/12200) und einen sich darauf beziehenden Antrag der SPD-Fraktion. Nach 30-minütiger Debatte stimmen die Parlamentarier sowohl über den Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch über Anträge der SPD-Fraktion (17/12063) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11376) ab, die sich jeweils für eine "eigenständige Jugendpolitik" aussprechen. In seiner Beschlussvorlage (17/12907) empfiehlt der Familienausschuss die Ablehnung der Oppositionsanträge.
Auslandsschulgesetz: Im Anschluss an die um 1.15 Uhr beginnende halbstündige Debatte entscheidet der Bundestag über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Auslandsschulgesetzes (17/13058). Ziel der Vorlage ist es, die Förderung der deutschen Auslandsschulen zukunftssicher und ihrer Bedeutung angemessen zu gestalten. Dazu soll die Finanzierung für voll ausgebaute deutsche Auslandsschulen "mit konstant hohen Abschlusszahlen" gesetzlich geregelt werden, um so "erreichte Erfolge" zu verstetigen, schreibt die Regierung. Zugleich werde für neue Schulen ein zusätzlicher Wachstumsanreiz geschaffen, heißt es in dem Entwurf. Danach soll jenen deutschen Auslandsschulen ein Anspruch auf finanzielle und personelle Förderung gewährt werden, die dazu beitragen, eine möglichst große Anzahl im Ausland lebender Schülerinnen und Schüler zu einem in Deutschland anerkannten schulischen Bildungsabschluss zu führen.
KfW-Gesetz: Über eine Novellierung des KfW-Gesetzes entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um zwei Uhr beginnende halbstündige Debatte. Wie aus wortgleichen Gesetzentwürfen von Bundesregierung (17/13061) und Koalitionsfraktionen (17/12815) hervorgeht, soll das Bundesfinanzministerium künftig im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung festlegen können, welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) anzuwenden sind.
Energieeinsparungsgesetz: Alle Neubauten nach dem 31. Dezember 2020 sind als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. So sieht es der von der Bundesregierung vorgelegte Novellierungsentwurf des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) vor, der ab 2.45 Uhr auf der Tagesordnung steht. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden, heißt es in der Vorlage weiter. Nach 30-minütiger Debatte stimmen die Abgeordneten über den Entwurf ab.
Regierungserklärung zur nuklearen Entsorgung: Um 9 Uhr gibt Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) eine 20-minütige Regierungserklärung zur nuklearen Entsorgung ab, in der er dafür plädiert, eine Regelung "im Konsens" zu erzielen. Im Verlauf der sich anschließenden einstündigen Aussprache wird auch der von CDU/CSU- und FDP-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Standortauswahlgesetzes für radioaktive Abfälle in erster Lesung beraten. Darin sollen die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib der insbesondere Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle festgelegt werden.
Staatsangehörigkeitsrecht: Das Thema Staatsangehörigkeitsrecht steht ab 10.30 Uhr im Mittelpunkt der Debatte. Den Abgeordneten liegen dazu mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen vor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sowohl einen Antrag als auch einen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht vorgelegt. Derzeit müssten sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern nach Erreichen der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden, wird kritisiert. Während der Antrag in erster Lesung beraten wird, steht der Gesetzentwurf (17/542) im Anschluss an die 90-minütige Debatte zur Abstimmung. Abgestimmt wird dann auch über Anträge der SPD-Fraktion (17/7654) und der Fraktion Die Linke (17/12185), die sich für eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und leichtere Einbürgerungen aussprechen. Schließlich entscheiden die Parlamentarier auch noch über einen weiteren Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/12193) und einen Antrag der Linksfraktion (17/7373), die sich mit dem Assoziationsrecht türkischer Staatsangehöriger befassen. In der vom Innenausschuss vorgelegten Beschlussvorlage (17/13299) wird die Ablehnung der beiden letztgenannten Initiativen empfohlen.
Bankenaufsicht: Ab 12.10 Uhr diskutiert der Bundestag finanzpolitische Fragen. Den Abgeordneten liegt dazu ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, der sich mit dem Vorschlag einer EU-Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank beschäftigt. Abgestimmt wird im Anschluss an die einstündige Debatte über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12601, 17/13035), der vorsieht, dass Banken künftig Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen müssen. Zugleich werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern.
Moderne Mitbestimmung: Ein Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert" steht ab 13.15 Uhr auf der Tagesordnung. Für die erste Lesung der Vorlage sind 45 Minuten eingeplant.
Lobbyismus und Parteienfinanzierung: Im Anschluss an die um 14.05 Uhr beginnende halbstündige Debatte entscheiden die Parlamentarier über einen Antrag der Linksfraktion (17/9063), die sich für eine transparentere Gestaltung der Parteienfinanzierung und eine Verhinderung des Lobbyismus ausspricht. Das Verbot von Spenden und Sponsoring durch juristische Personen wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände sowie eine Begrenzung der Spendenhöhe für natürliche Personen auf 25.000 Euro jährlich sollen verhindern, dass sich in der Politik die finanzleistungsstarken Gesellschaftsakteure und Einzelpersonen mit ihren politischen und wirtschaftlichen Interessen durchsetzen und damit den verfassungsrechtlichen Grundsatz der demokratischen Egalität gefährden, schreibt die Fraktion zur Begründung.
(hau/08.05.2013)