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Mehrere Vorstöße zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts stehen am Freitag, 17. Mai 2013, ab etwa 10.30 Uhr 90 Minuten lang zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages. So dringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (17/542) auf die Streichung der so genannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht, nach der sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern nach Erreichen der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen.
Diese Regelung sei "integrationspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich zumindest bedenklich", argumentiert die Fraktion in der Vorlage. Überdies belaste sie die Behörden mit der "Durchführung unsinniger und aufwendiger Verwaltungsverfahren".
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/7654) auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Optionsmodells vorzulegen. Danach soll ein Kind ausländischer Eltern neben deren Staatsbürgerschaft dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn es in der Bundesrepublik geboren wird und sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel langjährig legal in Deutschland aufhält.
Ferner soll dem Antrag zufolge bei einer Einbürgerung nicht mehr die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden müssen. Vielmehr solle mehrfache beziehungsweise doppelte Staatsbürgerschaften auch bei der Einbürgerung ermöglicht werden. Zudem sollen die Einbürgerungsvoraussetzungen laut Vorlage erleichtert werden.
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes "mit dem Ziel umfassender Einbürgerungserleichterungen" vorlegen. Dabei solle der Einbürgerungsanspruch "grundsätzlich nach fünfjährigem Aufenthalt bestehen", fordert die Fraktion in einem Antrag (17/12185).
Auch sollen Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland der Vorlage zufolge generell akzeptiert werden und der "Zwang zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft nach Erreichen der Volljährigkeit" entfallen.
Ebenso sollen laut Antrag die Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen vorgenommen werden. Die Fähigkeit zur einfachen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache soll dabei ausreichen. Auch soll den Antragstellern zufolge unter anderem die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen keine Einbürgerungsvoraussetzung sein.
Den Abgeordneten liegt dazu eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, diese Oppositionsinitiativen abzulehnen (17/13312). Zu der auf eineinhalb Stunden veranschlagten Debatte wird zudem ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Abschaffung des Optionszwangs" erwartet.
Ebenfalls abschließend befasst sich das Plenum mit einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur "Klarstellung des assoziationsrechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöriger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht" (17/12193).
Darin schreibt die Fraktion, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe in mehr als 50 Entscheidungen festgestellt, dass die EU-Staaten den in der Union lebenden türkischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen "Rechte vorenthalten, wie sie sich aus dem Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsakten ergeben".
Mit dem Gesetzentwurf sollen nun laut Vorlage "die sich aus dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei unmittelbar ergebenden Rechte" explizit im deutschen Recht verankert werden. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass einem Ausländer, dem aufgrund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht, von Amts wegen unverzüglich eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, wenn die erforderlichen Angaben vorliegen.
Nach einem Antrag der Linksfraktion (17/7373) soll die Bundesregierung die "Verschlechterungsverbote im Assoziationsrecht EWG-Türkei entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes" umfassend umsetzen und gesetzlich verankern. Dies erfordere beispielhaft etwa die Rücknahme der seit August 2007 geltenden Regelungen der Sprachnachweise im Ausland als Voraussetzung für den Ehegattennachzug sowie die "Ermöglichung einer weitgehend visumfreien Einreise, jedenfalls auch zu touristischen und familiären Besuchen im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit".
Der Innenausschuss plädiert in einer weiteren Beschlussempfehlung (17/13299) dafür, die zwei Vorlagen zum Assoziationsrecht ebenfalls abzulehnen. (sto/08.05.2013)