Anhörung zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes

Mutter und Tochter zu hause.

Mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (17/11315) setzen sich sechs Sachverständige am Montag, 13. Mai 2013, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auseinander. Die Sitzung unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Altersvorsorge oder Bildungssparen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das geplante Betreuungsgeld für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder für ein sogenanntes Bildungssparen eingesetzt werden kann. Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich sollen all jene Eltern erhalten, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlichen geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Betreuungsgeld um 15 Euro aufgestockt werden, wenn die Bezieher es sich nicht auszahlen lassen, sondern für eine private Altersvorsorge oder für Ausbildungszwecke ihres Kindes ansparen. (vom/30.04.2013)

Zeit: Montag, 13. Mai 2013, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus-Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen