Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Der Entwurf von CDU/CSU und FDP für ein Präventionsgesetz (17/13080) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 15. Mai 2013. Ziel ist es, das gesundheitsbewusste Verhalten der Bevölkerung zu stärken und damit gesundheitliche Risiken zu verringern. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.
Die Anhörung wird am Mittwoch ab 17.30 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Vorgesehen ist, dass sich eine ständige Präventionskonferenz im Bundesgesundheitsministerium auf gemeinsame Ziele der Gesundheitsförderung und Prävention verständigt.
An diesen Zielen sollen sich dann die Leistungen ausrichten. Verbessert werden sollen auch die Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ebenso will die Koalition den Wettbewerb der Krankenkassen in der Prävention stärken.
Dafür soll der Ausgabenrichtwert der Krankenkassen für Leistungen zur Primärprävention in diesem Jahr 3,01 Euro pro Versicherten betragen. 2014 sollen es bereits sechs Euro sein. Für die betriebliche Gesundheitsförderung sollen ab 2014 jährlich mindestens zwei Euro für jeden Versicherten ausgegeben werden.
Zusätzlich ist ein Euro für jeden Versicherten pro Jahr für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten vorgesehen. Als Lebenswelten bezeichnet werden "abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports und des Spielens, in den die Versicherten große Teile ihres Lebens verbringen".
Gegenstand der Anhörung ist auch ein Antrag der SPD (17/9059), wonach Lücken bei der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen geschlossen werden sollten. Dazu sollte nach dem Willen der Fraktion die Position der Kinderärzte als Erstversorger gestärkt werden.
Auch plädieren die Abgeordneten für eine Prüfung, ob die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der ambulanten oder stationären Kinderkrankenpflege mit einer verbindlichen Fachkraftquote für Kinderkrankenpfleger gesichert werden sollte. (vom/02.05.2013)
Zeit: Mittwoch, 15. Mai 2013, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.