Regierung: Hauptamtliche oder nachrichtendienstliche Tätigkeit Harsters für BND oder Organisation Gehlen nicht bestätigt

Inneres/Antwort - 03.05.2013

Berlin: (hib/STO) Im Rahmen einer Aktenrecherche haben nach Angaben der Bundesregierung keine Unterlagen ermittelt werden können, die eine hauptamtliche oder nachrichtendienstliche Tätigkeit des „NS-Belasteten Wilhelm Harster“ für den Bundesnachrichtendienst (BND) oder seine Vorläuferorganisation, die „Organisation Gehlen“, bestätigen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13160) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12928) hervor.

Wie die Fraktion darin schreibt, haben nach „Spiegel“-Informationen vom 10. März 2013 „frühere Angehörige des Sicherheitsdienstes SD – des Geheimdienstes der SS – noch in den sechziger Jahren ein enges Netzwerk gebildet, das Verbindungen zu den Geheimdiensten der Bundesrepublik Deutschland unterhielt und an Sprengstoffanschlägen in Südtirol beteiligt gewesen sein soll“. Dies „gehe aus einem ,streng geheimen‘ Vermerk hervor, den die Bundesregierung jetzt freigab“, heißt es in der Vorlage weiter. Dem Vermerk zufolge habe die BND-Spitze 1963 Beamte des Kanzleramts über die „regelmäßigen Zusammenkünfte ehemaliger SD-Leute“ informiert, „an denen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes mit SS- Vergangenheit teilnähmen, und die einen ,internen Nachrichtendienst‘ gebildet hätten“. Nach Angaben des BND „hätten die Treffen regelmäßig beim ehemaligen SS-Gruppenführer Wilhelm Harster stattgefunden“.

Laut Bundesregierung geht der zitierte „Spiegel“-Artikel auf einen Vermerk über ein Gespräch zwischen Mitarbeitern des Kanzleramtes und des BND am 20./21. August 1963 zurück, bei dem auch über regelmäßige Zusammenkünfte ehemaliger SD-Leute bei Harster gesprochen wurde. Die Bundesregierung habe diesen Gesprächsvermerk aufgrund von Anträgen auf Akteneinsicht nach dem Bundesarchivgesetz freigegeben, „soweit er für den Antragsgegenstand einschlägig ist“, heißt es in der Antwort weiter. Darin weist die Bundesregierung zugleich darauf hin, „dass die Altaktenbestände des BND noch nicht vollständig erschlossen sind und daher in Zukunft weitere einschlägige Unterlagen gefunden werden könnten“.

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