Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 03.05.2013

Berlin: (hib/HLE) Fischereierzeugnisse müssen vom Einzelhandel bis zum Fang rückverfolgbar sein. Die Kontrolle der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen sei Sache der Bundesländer und befinde sich noch im Aufbau, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12933). Aufgrund fehlender Erfahrungen könnten noch keine Schlussfolgerungen gezogen werden.

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