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Arbeit und Soziales/Antwort - 08.05.2013
Berlin: (hib/STO) Die „assistierte Ausbildung“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/12831) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12599). Wie die Regierung darin erläutert, ist „assistierte Ausbildung“ kein etablierter, fest definierter Begriff. Vielmehr lasse der Begriff verschiedene Perspektiven zu „mit Schwerpunkt in der Assistenz von Jugendlichen oder ausbildungsbereiten Betrieben oder in der Berücksichtigung beider Aspekte während oder im Vorfeld der dualen Ausbildung“.Aktuell würden unterschiedliche Projektansätze verschiedener Akteure diesem Oberbegriff zugeordnet, heißt es in der Vorlage weiter. Die Grundidee bestehe insbesondere darin, „die duale Ausbildung um einen Dienstleister (Bildungsträger) als dritten Partner zu erweitern, der sowohl den Jugendlichen als auch den Betrieben Vorbereitungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet“.
In diesem Kontext entwickelt und erprobt laut Bundesregierung zum Beispiel „der Modellversuchsförderschwerpunkt ,Neue Wege in die duale Ausbildung – Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung‘ (Neue Wege/Heterogenität) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Unterstützungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen vornehmlich in der Ausbildung förderungsbedürftiger Jugendlicher“. Für diesen Modellversuchsförderschwerpunkt würden dem BIBB „für einen Förderzeitraum von drei Jahren im Zeitraum 2011 bis 2014 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 7,35 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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