Nicole Bracht-Bendt, FDP

Tischlergesellin

Wahlkreis 037 Harburg
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 27. April 1959 in Burgwedel; verheiratet; zwei Kinder.

Gelernte Tischlerin, zur Zeit tätig in der Betreuung behinderter Menschen.

1996-2000 im Gemeinderat Kakenstorf (Samtgemeinde Tostedt); 1996-2000 hinzu gewähltes Mitglied im Sozialausschuss des Samtgemeinderates Tostedt; seit 2001 Mitglied im Rat der Stadt Buchholz i. d. N. und des Ortsrates Trelde; seit 2006 stellvertretende Ortsbürgermeisterin in Trelde; Mitglied im FDP-Kreisvorstand Harburg Land; 2008 Kandidatin für den Niedersächsischen Landtag auf Listenplatz 32; im Wahlkreis; seit 2008 Mitglied im FDP-Landesvorstand; in den Landesfachausschüssen Schul- und Umweltpolitik; im FDP-Bezirksvorstand.

Mitglied im Heimbeirat eines Pflegeheimes; Landfrauenverein Vierdörfer; Laienhelferin für demenzerkrankte Menschen.


Kontakt

Nicole Bracht-Bendt, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Sportausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Tourismus

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Betreuerin,

Lebenshilfe Lüneburg gemeinnützige GmbH, Lüneburg

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Ortsrat Trelde, Buchholz,

Stellv. Ortsbürgermeisterin

Stadt Buchholz, Buchholz,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".