Hans-Werner Ehrenberg, FDP

Hans-Werner Ehrenberg

Lehrer

Wahlkreis 148 Hochsauerlandkreis
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 30. August 1952 in Castrop-Rauxel, 1972 Abitur am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Recklinghausen.

Von 1973 bis 1978 Studium der Germanistik, Geschichte und Politikwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum (Abschluss Staatsexamen); von 1978 bis 1980 Lehramtsreferendariat am Studienseminar Recklinghausen. Seit 1980 Lehrer am Städtischen Gymnasium Sundern.

1997 Eintritt in die FDP. Seit 1999 Ratsmitglied in der Stadt Sundern. Von 1999 bis 2004 Mitglied der FDP-Fraktion in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe.

Seit 2000 Vorsitzender des Stadtverbandes Sundern und Vorsitzender des Kreisverbandes Hochsauerland, Mitglied im Bezirksvorstand Westfalen-Süd und Vorsitzender des Stadtsportverbandes Sundern. Seit 2004 Fraktionsvorsitzender in der Stadt Sundern.

> eingetreten am 10. Juli 2012 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Christian Lindner, FDP


Kontakt

Hans-Werner Ehrenberg, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Innenausschuss
  • Sportausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Oberstudienrat,

Städt. Gymnasium, Sundern

 

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".