Michael Groschek, SPD

Kaufmann

Wahlkreis 118 Oberhausen - Wesel III
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 09.12.1956 in Oberhausen.

1977 Abitur; 1977 bis 1979 Zeitsoldat bei der Marine; 1980 bis 1984 Studium der Wirtschafts- und Kommunikationswissenschaften; anschließend hauptamtlich als Referent und Geschäftsführer in politischen Funktionen tätig; Ende der achtziger Jahre Wechsel in die Immobilienwirtschaft; zuletzt tätig bei der LBS Immobilien GmbH.

1974 Eintritt in die SPD; 1980 bis 1984 Vorsitzender der Oberhausener Jungsozialisten; 1982 Mitglied im Vorstand des SPD-Ortsvereins Oberhausen-Ost; 1984 bis 2001 Mitglied des Rates der Stadt Oberhausen; 1988 bis 2001 Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen; 1998 bis 2002 Mitglied im Vorstand des SPD-Bezirks Niederrhein; seit 02.06.2000 Abgeordneter des Landtags von Nordrhein-Westfalen; seitdem Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses; 2001 Wahl zum Generalsekretär der NRW SPD; 2005 Wiederwahl als Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Oberhausen-Sterkrade/Dinslaken; 2009 Kandidatur für den Bundestag.

> durch Verzicht ausgeschieden am 21. Juni 2012, Nachfolger Abgeordneter Wolfgang Hellmich, SPD


Kontakt

Michael Groschek, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

SPD-Landesverband NRW, Düsseldorf,

Generalsekretär, monatlich, Stufe 2

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".