Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
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Diplom - Politologin, Politikwissenschaftliche Doktorandin
Wahlkreis 252 Augsburg-Stadt
Gewählt über Landesliste Bayern
Geboren am 03.12.1975 in Bobingen (bei Augsburg); verheiratet, ein Sohn.
1994 Abitur am Gymnasium in Königsbrunn. 1994 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg, 1997 praktische Erfahrung im Bundeswirtschaftsministerium, Abteilung Europapolitik. 1996 bis 1998 Studium der Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München, 1999 entwicklungspolitisches Praktikum der Friedrich-Naumann-Stiftung in Santo Domingo. 1998 bis 2001 Studium der Politikwissenschaften an der Universität Augsburg. 2001 bis 2005 tätig als selbstständigen Wirtschaftsberatern der MLP AG in München und Augsburg. 2003 bis 2005 nebenberufliche Trainerin an der MLP Corporate University in Heidelberg.
1997 Eintritt in die FDP, Kreisverband Augsburg-Stadt, 2003 bis 2007 Kreisvorsitzende Kreisverband Augsburg-Stadt, seit 2007 stellvertretende Kreisvorsitzende, ab 2008 erneut Kreisvorsitzende des Kreisverbandes Augsburg. 2005 bis 2009 Vorsitzende des FDP-Bezirksverbandes Schwaben.
Seit 2005 ordentliches Mitglied im Deutschen Bundestag. Familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Seit 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion und Generalsekretärin der FDP Bayern.
Mitglied bei der Vereinigung Liberaler Mittelstandspolitiker e.V., Mitglied in der Vereinigung liberaler Kommunalpolitiker in Bayern e.V., Mitglied der Liberalen Frauen Bayern, Mitglied im Bund der Selbständigen/DGV.
Miriam Gruß, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
UNICEF Deutschland, Köln,
Mitglied des Deutschen Komitees
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".